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Pressemitteilung vom 04.08.2011
Gesetzentwurf zur Instrumentenreform unsozial und kontraproduktiv
Backnanger SPD-Bundestagsabgeordneter Christian Lange antwortet Johannes Fuchs, Landrat des Rems-Murr-Kreises
Lange schreibt: „Ich teile Ihre Sorge über den Entwurf zum „Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Nachdem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble seine unsozialen Mittelkürzungen auf den Tisch gelegt hat, macht sich Bundesarbeitsministerin Ursula von Leyen daran, den arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkasten zu beschneiden. Das Ziel der Reform ist klar: Es geht nicht darum, Menschen durch Arbeit und Beschäftigung eine dauerhafte Perspektive auf Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, sondern schlicht darum, Geld auf Kosten derer zu sparen, die mehr statt weniger Unterstützung benötigen.
Der vom Bundeskabinett beschlossene schwarz-gelbe Gesetzentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist nicht akzeptabel. Er widerspricht unserem Verständnis von einer tragfähigen Vollbeschäftigungsstrategie und ist nicht mit unseren Konzept „Fairness auf dem Arbeitsmarkt", welches wir letztes Jahr beschlossen haben, kompatibel. Schwarz-Gelb setzt auf kurzfristige Projekte statt auf dauerhafte Perspektiven. Zu was dies führt, können wir derzeit bundesweit beim Modellprojekt Bürgerarbeit erleben, das weder funktioniert, noch echte Teilhabeperspektiven eröffnet.
Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll 2012 in Kraft treten. Schwarz-Gelb verspricht eine effektivere und effizientere Arbeitsmarktpolitik. Erreicht werden soll dies u. a. indem die Fallmanager in mehr Fällen als bisher selbst entscheiden sollen, ob Arbeitsuchende eine Förderleistung erhalten oder nicht. Praktisch bedeutet das: Die Rechtsansprüche der Arbeitsuchenden auf bestimmte Leistungen der Arbeitsmarktpolitik, zum Beispiel der Existenzgründungszuschuss, werden durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen eingeschränkt. Da gleichzeitig die finanzielle Basis der Bundesagentur für Arbeit durchlöchert wird, heißt Ermessen, dass künftig viel weniger Förderung stattfinden wird, weil die Gelder ausgegangen sind. Deutlich ist: Ursula von der Leyen macht arbeitsmarktpolitische Reformen, um im Vorfeld festgelegte Sparziele auch erreichen zu können."
Der Backnager Bundestagsabgeordnete führte in seinem Schreiben an Landrat Fuchs weiter aus, dass der jährliche Einsparbetrag, der mit der Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen erzielt werden soll, mit 2 Mrd. Euro in 2011 angesetzt wurde und in den Folgejahren sukzessive ansteigen soll.
Lange: „Er beträgt dann ab 2014 jährlich 5 Mrd. Euro. Weitere Einsparungen sollen durch eine wie auch immer geartete Verbesserung der Arbeitsvermittlung erreicht werden. Die im Bundeshaushalt 2011 für aktive Arbeitsmarktpolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bereitgestellten Gelder werden drastisch zusammengestrichen im Vergleich der Jahre 2010 und 2011 um 1,3 Mrd. Euro von 6,6 Mrd. Euro auf 5,3 Mrd. Euro. Für 2012 ist eine weitere Absenkung der Eingliederungsleistungen und der Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von über einer Milliarde Euro vorgesehen."
Zusätzlich werde der Spielraum der Arbeitslosenversicherung (SGB III) für arbeitsmarktpolitische Initiativen massiv beschnitten, indem die beitragsfinanzierten Rücklagen aus der Insolvenzgeldumlage aus dem Jahr 2010 aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Bundeshaushalt überführt wurden.
Lange beschließt sein Schreiben mit einer Bitte an den Landrat: „Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie Ihre guten Kontakte zur FDP nutzen würden, um den nicht tragbaren und im Kern unsozialen Gesetzentwurf zu verändern zugunsten der betroffenen Arbeitsuchenden, aber auch zu Gunsten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern, denen die Hände gebunden sind."