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Pressemitteilung vom 07.07.2011

PID-Debatte im Deutschen Bundestag  

Lange: „Ethik des Helfens, nicht des Strafens"

 

Nach einer mehrstündigen Debatte im Deutschen Bundestag stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).

Hintergrund der Debatte war ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2010, das die Straffreiheit von PID ermöglichte.

„Daher bestanden seit der Entscheidung des Gerichts keine klaren Regeln oder Einschränkungen der PID. Der Gesetzgeber mußte deshalb zügig handeln", so Christian Lange.

„Meiner Meinung nach mußten wir Grenzen setzen. Die PID muss grundsätzlich verboten bleiben. Aber: Begründete Ausnahmen müssen aus ethischen Gründen in besonders schweren Fällen zugelassen werden. Dabei ist die Perspektive der werdenden Eltern mit einzubeziehen. Als evangelischer Christ bin ich der Überzeugung, dass der Embryo auch außerhalb des Mutterleibes schützenswert ist. Gleichzeitig weiß ich aber auch, dass in der Petrischale kein Leben ist. Dort allein reift kein Mensch heran, der dann zu einer eigenständigen Persönlichkeit wird. Werdendes Leben kann nur zusammen mit der Mutter gesehen werden, sonst entsteht kein Leben", so Lange.

„Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber nach einer wochenlangen und sehr intensiven Auseinandersetzung mit der PID kam ich zu dem Entschluß, dass die PID zwar grundsätzlich verboten gehört, aber daß eben begründete Ausnahmen aus ethischen Gründen in besonders schweren Fällen zugelassen werden sollen. Daher bin ich mit dem Ergebnis der heutigen Abstimmung zufrieden. Das ist eine gute Regelung für die Familien, die Rechtssicherheit brauchen. Die gefundene Lösung basiert auf einer Ethik des Helfens, nicht des Strafens", so Lange.