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Pressemitteilung vom 10.05.2011
Jetzt für einjähriges USA-Stipendium bewerben
Der Bundestagsabgeordnete Christian Lange hatte schon viele Patenkinder, die durch das Parlamentarische Patenschaftsprogramm des Deutschen Bundestages Erfahrungen in den USA sammeln konnten und immer begeistert von Land und Leuten von ihrem Amerikaaufenthalt zurückkamen.
Im September 1983 wurde gemeinsam vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und vom Deutschen Bundestag ein beidseitiger Jugendaustausch, genannt das Parlamentarische- Patenschafts-Programm (PPP), vereinbart. Anlass war der 300. Jahrestag der ersten deutschen Einwanderung.
Ziel des PPP ist es, der jungen
Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit,
die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, auf
anschauliche Weise zu vermitteln. Schülerinnen und Schülern sowie jungen
Berufstätigen wird durch das PPP-Stipendium ein im Sommer beginnender
einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht. Das Stipendium umfaßt die Reise-
und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht
aber Taschengeld.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten leben in der Regel in Gastfamilien.
Schülerinnen und Schüler besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine
amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den
Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte
und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb vor.
Das Besondere am Parlamentarischen Patenschafts-Programm ist, dass Parlamentarier die Stipendiaten als ihre Patenkinder während des Austauschjahres betreuen. Der Deutsche Bundestag erwartet von den Stipendiatinnen und Stipendiaten, dass sie als junge Botschafter ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer bessren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.
Nun liegen die neuen Bewerbungsunterlagen für 2012-2013 vor. Angesprochen sind interessierte Schülerinnen und Schüler, die am 31.07.2012 mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind und junge Berufstätige, die am 31.07.2012 ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Die Abgabefrist endet am 02. September 2011. Die Unterlagen können in Langes Bürgerbüro in Schwäbisch Gmünd in der Bocksgasse 11 und im Bürgerbüro Backnang, Am Schillerplatz 3, abgeholt werden.