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Pressemitteilung vom 21.06.2010
Regierungskoalition lehnt Antrag „Zukunft öffentlich -rechtlicher Sparkassen sichern - Privatisierung verhindern" ab
SPD-Bundestagsabgeordneter Christian Lange schreibt Carl Trinkl, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Ostalb und Albert Häberle, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Waiblingen
Lange: „Ich habe die Ablehnung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion „Zukunft öffentlich-rechtlicher Sparkassen sichern - Privatisierung verhindern" zum Anlass genommen, um auf die fehlende Bereitschaft der Koalitionsfraktionen zu einem eindeutigen Bekenntnis für den Erhalt der öffentlich-rechtlichen Sparkassen hinzuweisen."
Der Abgeordnete führt in seinem Brief aus: „Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Bankensystems. Sie sind der Hauptkreditgeber für die mittelständischen Unternehmen. Außerdem stellen sie einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Kunden zu Finanzdienstleistungen auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen sicher."
Diese Funktion könnten Sparkassen aber nur aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Struktur, der Einhaltung des Regionalprinzips und ihres öffentlichen Auftrags erfüllen. Bei einer Privatisierung der öffentlichen-rechtlichen Sparkassen würden kurzfristige Renditeinteressen an die Stelle der bisherigen Gemeinwohlorientierung treten. Lange: „Die Privatisierung von Sparkassen muss deshalb verhindert werden !"
Zwar habe sich auch CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für den Erhalt des dreigliedrigen Bankensystems aus Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen ausgesprochen. In den Ländern gäbe es aber immer wieder Bestrebungen, den Sparkassensektor für eine Privatisierung zu öffnen.
„Eine solche Gefährdung geht aktuell von dem Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein zur Änderung des dortigen Sparkassengesetzes aus. Der Gesetzentwurf droht wegen eines Verstoßes gegen das europäische Wettbewerbsrecht zum Einfallstor für die Privatisierung der Sparkassen in Schleswig-Holstein zu werden. Dies würde den Bestand des Verbundes der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Frage stellen und hätte somit über das Land hinaus gravierende negative Auswirkungen auf den gesamten Sparkassensektor," so Lange.
Die SPD-Bundestagsfraktion habe deshalb einen Antrag vorgelegt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich zum Erhalt der öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu bekennen und sich gegenüber der schleswig-holsteinischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass diese ihren europarechtlich riskanten Gesetzentwurf zurückzieht.
Lange: „Aufgrund der anstehenden Beschlussfassung über den Gesetzentwurf im schleswig-holsteinischen Landtag haben wir den Antrag am 10. Juni 2010 direkt zur Abstimmung gestellt. Trotz ihrer verbalen Unterstützungsbekundungen für die Sparkassen haben CDU, CSU und FDP den Antrag abgelehnt. Auf die Einbringung eines Antrags zur eigenen Positionsbestimmung haben die Regierungsfraktionen verzichtet. CDU, CSU und FDP waren somit nicht bereit, sich in dieser kritischen Frage eindeutig für den Erhalt der öffentlich-rechtlichen Sparkassen auszusprechen. Anhand dieses Abstimmungsverhaltens lässt sich gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkassen verdeutlichen, dass CDU, CSU und FDP keine verlässlichen Befürworter des Erhalts der öffentlichen-rechtlichen Sparkassen sind."