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Pressemitteilung vom 10.03.2010

Staatsanwaltschaft windet sich raus  

Lange: „Gerade erreicht mich eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Meine Anzeige gegen Ministerpräsident Mappus und Justizminister Goll will sie nicht weiterverfolgen. Die Staatsanwaltschaft bestätigt in Ihrem Schreiben an mich zwar die Verantwortlichkeit der genannten Herren in Ihrer Rolle als oberste Dienstherren der Strafverfolgungsbehörden, gleichzeitig windet sich die Staatsanwaltschaft mit einer recht schwachen Argumentation aus der für sie heiklen Angelegenheit."

Die Staatsanwaltschaft schreibt: „ Die der Steuerbehörde angebotene CD kann allenfalls Personaldaten und Hinweise zu Vermögensanlagen im Ausland enthalten; über Wissen, ob im jeweiligen Einzelfall die Anlagen aus ordnungsgemäß versteuerten Einkünften stammen oder nicht und ob die Kapitalerträge der Besteuerung unterworfen oder Steuern verkürzt wurden, kann der Anbieter hingegen nicht verfügen, und dies kann sich nicht aus dem Datenträger ergeben. (...) Deshalb ist es jedenfalls zweifelhaft, ob bereits das Angebot zur Lieferung des Datenträgers eine Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zum Tätigwerden auslöst."

Soweit die Staatsanwaltschaft in Stuttgart.

Lange: "Mit dieser Argumentation hat sich die Staatsanwaltschaft mit dem schwächsten Argument gerade so herausgewunden."

Der Ankauf der Steuer-CD soll ja gerade dazu dienen, mögliche Steuerbetrüger ausfindig zu machen, weshalb Baden-Württemberg jetzt durch Andere den Ankauf tätigen lässt.Das zeigt, dass das Argument der Staatsanwaltschaft zwar theoretisch möglich, aber praktisch durch die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen widerlegt ist.

Bemerkenswert ist auch, dass durch die Intervention des Generalstaatsanwalts vom Wochenende, die Bearbeitung offensichtlich beschleunigt wurde.

Lange: „ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!"