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Pressemitteilung vom 01.03.2010

Christian Lange: Im Ostalbkreis schwieriger Schwerbehinderung an­er­kannt zu bekommen als im baden-württembergischen Durschnitt.  

Ergebnisse des Versorgungsamt-Reports ergeben ungleichen Anstieg  von Schwerbehinderten im Ostalbkreis

 

„Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg - zumindest in der Theorie", so der Gmünder SPD-Bundes­tags­ab­ge­ordnete Christian Lange.

Seit der Verwaltungsreform 2005 werden Behinderungen dezentral von den Landkreisen anerkannt. „Das ist grundsätzlich gut, denn nur so haben die Bürgerinnen und Bürger heute die Möglichkeit, einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort zu haben und das Gespräch zu suchen, wenn sie ihren Antrag auf Schwerbehinderung stellen", so Lange weiter. 

Dennoch lassen die unterschiedlichen Fallzahlen in den Landkreisen in Baden-Württemberg darauf schließen, dass der Wohnort im Ländle mit darüber entscheidet, ob und wie die Schwerbehinderung anerkannt wird.

Der Autor der Studie, Herr Dr. Dieter Schneider hat bereits als leitender Arzt einer Re­ha­bi­li­tationseinrichtung zwischen 1995 und 2005 in der Funktion eines sozial­me­di­zin­ischen Gut­achters Erfahrung mit der An­er­kenn­ungs­praxis machen können. In diese Zeit fällt auch seine Tätigkeit als Außen­gut­achter für ver­schiedene Versorgungsämter.

Nach den Auswertungen von Herrn Dr. Dieter Schneider haben sich die Quoten für bewilligte Schwerbehindertenanträge sehr unterschiedlich zwischen 2005 und 2007 entwickelt. Während sie in Stuttgart und Baden-Baden gleich geblieben sind, sind sie im Ostalbkreis angestiegen: Pro 1.000 Einwohner sind hier die bewilligten Schwerbehinderungen bei allen untersuchten Gemeinden im Ostalbkreis von 61 auf 65 angestiegen. Der durchschnittliche Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung in Baden-Württemberg beträgt 73 pro 1000 Menschen.

In den Bundesländern finden sich jedoch nach wie vor verschiedene Anerkennungskriterien. Hinzu kommt, dass die Datenquellen bisher nur für Baden-Württemberg vorliegen. Trotzdem hat beispielsweise in Bayern und Rheinland-Pfalz die Landesregierung die zentrale Steuerung der Annerkennungspraxis nicht aufgegeben, so dass es zu weniger lokalen Ungleichbehandlungen kommt.

„Ich fordere die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz auf, diese Ergebnisse ernst zu nehmen und dort, wo es nötig ist, die Ungerechtigkeit in der Annerkennungspraxis für Menschen mit Schwerbehinderung zu beenden. Es ist die Aufgabe der Landessozialministerin trotz Dezentralisierung für die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und gleichwertige Umsetzung unserer Bundesgesetze zu sorgen. Der Wohnort darf nicht dafür ausschlaggebend sein, ob jemand als Schwerbehindert anerkannt wird oder nicht. Hier ist Handeln und nicht Wegschauen von der schwarz-gelben Landesregierung gefragt", so der Gmünder SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange weiter.

Der Vorsitzende der baden-württembergischen SPD-Bundestagsabgeordneten kündigt an, dass er gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen für eine starke Vertretung der Interessen der Schwerbehinderten sorgen werde, in Baden-Württemberg sind es rund 780.000.