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Pressemitteilung vom 09.02.2010
Christian Lange schreibt an Justizminister Goll in Sachen Steuersünder-CD
Sehr geehrter Herr Minister,
als Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Backnang / Schwäbisch Gmünd wende ich mich hiermit an Sie, um meine Verwunderung über Ihr Verhalten in Sachen „Steuersünder-CD" zum Ausdruck zu bringen.
Den Zeitungen dieser Woche ist zu entnehmen, dass aufgrund Ihres „Neins" die für Montagabend geplante außerordentliche Kabinettssitzung der baden-württembergischen Landesregierung abgesagt und der Ankauf zumindest vorläufig gestoppt wurde.
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie es sein kann, dass einerseits Bundeskanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Schäuble sich dafür ausgesprochen haben, dass das Land Nordrhein-Westfalen die ihr angebotene CD kauft, und dies nach eingehender juristischer Prüfung und Güterabwägung - während Sie als baden-württembergischer Justizminister und stellv. Ministerpräsident den Kauf der „Steuersünder-CD" ablehnen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat den Ländern nahegelegt, die ihnen angebotenen Daten über mutmaßliche Steuersünder zu kaufen. Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Es ist sicherlich nicht gut für das Ansehen unseres Rechtstaates, wenn in der gleicher Rechtsfrage gegensätzliche Beschlüsse gefasst werden.
Zudem sehe ich die Gefahr, dass der Eindruck entstehen wird, dass Baden-Württemberg als „Oase der Steuerhinterzieher" wahrgenommen wird.
Darüber hinaus wundere ich mich sehr darüber, dass anscheinend rechtliche Fragen der Grund Ihrer Ablehnung sind.
Mir liegt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über den „Ankauf von Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft" vor, das klar besagt, dass der Ankauf von Beweismittel keine grundsätzlichen strafverfahrensrechtlichen Bedenken begegnet.
Ich wurde in den vergangenen Tagen von unzähligen Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises angesprochen, die mir ihre Verwunderung über das Verhalten der baden-württembergischen Landesregierung und von Ihnen persönlich zum Ausdruck gebracht haben.
Dem möchte ich mich hiermit deutlich anschließen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ist letztendlich ein Vergehen gegen alle Bürgerinnen und Bürger dieses Staates, die hart arbeiten und ehrlich Steuern zahlen.
Das einzige Argument, das gegen den Kauf dieser CD spricht, wäre die Unbrauchbarkeit der angebotenen Daten. Das muss selbstverständlich überprüft werden. Doch dieses Argument wurde von Ihnen nicht angeführt.
In einer Zeit, in der einer Kassiererin wegen eines Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro gekündigt wird, können es die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nachvollziehen, wieso Personen, die oft im Millionenbereich Steuern hinterziehen, unbehelligt davon kommen sollen. Das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen wird dadurch sehr verletzt, und das wiederum gefährdet unseren Rechtstaat!
Daher fordere ich Sie hiermit auf, Ihre Position zu überdenken und unverzüglich den Kauf der Ihnen angebotenen CD zu ermöglichen.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Lange