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Pressemitteilung vom 10.09.2009

Tafelladen für Murrhardt: Land Baden-Württemberg in der Pflicht

Christian Lange erhält Antwort von Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen

Lange: „Der Verein für soziale Heimstätten in Baden-Württemberg e.V. (Erlacher Höhe) und die Stadt Murrhardt haben ein interessantes Projekt geplant. Es soll ein sog. Tafelladen eingerichtet werden, um entsprechenden Schichten der Bevölkerung preiswerte Nah­rungsmittel, Kleidung und Möbel zur Sicherung des Grundbedarfs zur Verfügung zu stellen. Das gemeinnützige Projekt sollte durch Mittel aus dem Konjunkturpaket II mitfinanziert werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart teilte der Stadt Murrhardt allerdings mit, dass eine Förderfähigkeit nach dem Zukunftsinvestitionsgesetzt nicht möglich sei mit der Begründung, es handle sich beim Betrieb eines Tafelladens nicht um eine kommunale Aufgabe."  

Der Backnanger Bundestagsabgeordnete wollte sich damit nicht zufrieden geben und holte sich Rat im Bundesfinanzministerium.  

Lange: „Ich hatte mich an Frau Staatssekretärin Nicolette Kressl im Bundesfinanzministerium mit der Bitte um Ihre Einschätzung gewandt. Ihre Antwort rückt nun die Situation wieder ins richtige Licht und eröffnet der Stadt Murrhardt und dem geplanten Tafelladen wieder neue Realisierungschancen. Die Parl. Staatssekretärin verweist in Ihrem Schreiben, auf die verfassungsrechtliche Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfen durch den Bund an Länder und Kommunen für besonders bedeutsame Investitionen. Dies ist Artikel 104b Grundgesetz (GG). Die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes obliegt hiernach den Ländern. Das heißt, dass sie auch über die Auswahl der konkret zu fördernden Projekte entscheiden und  auch über die Einzelheiten der Förderung bestimmen. Die Länder haben dabei auch die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zu gewährleisten. Erst nach Abschluss der Vorhaben prüft der Bund, ob die Mittel entsprechend den Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes verwendet wurden und sich die durchgerührten Maßnahmen als rechtskonform darstellen." 

Nach Einschätzung der Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl hängt die Förderfähigkeit des Tafelladens vor allem davon ab, ob der Betrieb eines Tafelladens eine kommunalbezogene Aufgabe darstellt. Dies ist jedoch eine Frage, über die das jeweilige Land zu entscheiden hat, so die Staatssekretärin.  

Lange: „Mit dieser Aussage ist das Land nun eindeutig in der Pflicht, sich gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart zu positionieren und klarzustellen, ob es einen Tafelladen für die Stadt Murrhardt unterstützen möchte oder nicht. Der Bund steht einer Förderung jedenfalls nicht im Wege."