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Pressemitteilung vom 08.09.2009
NS- Unrechtsurteile werden aufgehoben
Christian Lange hält parteieübergreifenden Konsens für wichtiges gesellschaftliche Signal
Lange: „Nach langer Verweigerungshaltung der CDU/CSU, sich einem gemeinsamen Gesetzentwurf anzuschließen, sind wir nun endlich doch zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen. Heute wurde der gemeinsame Gesetzentwurf der CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege endlich verabschiedet. Menschen, die während des NS-Regimes als „Kriegsverräter" verurteilt und denen aufgrund der Aufrechterhaltung dieser verbrecherischen Urteile bitteres Unrecht angetan wurde, erhalten nun späte Genugtuung. Ich begrüße es sehr, dass es gelungen ist ein Signal der Geschlossenheit zu geben. Wenn es schon keine Wiedergutmachung geben kann, so sollen die Menschen, die viele Jahre unter der Bürde der diskriminierenden Urteile aus der NS-Zeit zu leiden hatten, wissen, dass die Gesellschaft hinter ihnen steht."
Das verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die Strafvorschrift des Militärstrafgesetzbuches wegen Kriegsverrats ebenfalls in das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile aufgenommen werden soll.
Lange: „Damit wird künftig auch bei Verurteilung wegen Kriegsverrat eine Einzelfallprüfung entfallen. Das ist gut so, denn der Straftatbestand des Kriegsverrats wurde unter der NS-Herrschaft erweitert und das Strafmaß wurde generell erhöht. Seit April 1934 war für Kriegsverrat statt Zuchthaus als alleinige Strafandrohung die Todesstrafe eingeführt worden. Mit der sogenannten Verratsnovelle sind die Vorschriften zum Hoch- und Landesverrat grundlegend neu gefasst worden. Diese Verratsnovelle ist Ausdruck des völkischen Strafrechtsdenkens der Nationalsozialisten gewesen, deren Ausgangspunkt eine auf rassische Artgleichheit begründete Volksgemeinschaft gewesen ist, aus der sich der Verräter durch Treubruch ausschließt. Ein so verstandenes Gesetzesrecht ist mit dem rechtstaatlich gebotenen Grundsatz der Bestimmtheit von Strafgesetzen unvereinbar."
Die fehlende rechtsstaatliche Bestimmtheit der Strafvorschriften des Kriegsverrats wird nach meiner Meinung auch durch neuere Untersuchungen zur Urteilspraxis belegt.
Lange: „Diese Untersuchungen zeigen, dass Soldaten - und auch Zivilisten - für ganz unterschiedliche Handlungen wegen Kriegsverrats zum Tode verurteilt wurden: für politischen Widerstand, für die Hilfe für verfolgte Juden oder für Unbotmäßigkeiten gegen Vorgesetzte. Der unbestimmte Tatbestand des Kriegsverrats hat sich damit als ein Instrument der NS-Justiz erwiesen, um nahezu jedwedes politisch missliebiges Verhalten als „Verrat" zu brandmarken und mit dem Tode bestrafen zu können. Ich bin froh, dass sich alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, auch die Abgeordneten der LINKEN, gegen dieses Unrecht ausgesprochen haben und sich damit auf die Seite der zu Unrecht verurteilten Opfer des NS-Regimes stellen."