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Pressemitteilung vom 03.07.2009

Feuerwehrführerschein wird Wirklichkeit

Der Gmünder SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange hat in einem Schreiben den Verbandsvorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbands Ostalbkreis Klaus Kurz über die Neuregelung des Feuerwehrführerschein informiert, die in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurden.

In dem heutigen Schreiben heißt es unter anderen:

„…der Weg für den Feuerwehrführerschein ist frei. Uns ist es gelungen, eine EU-rechtskonforme Lösung zu erarbeiten, die den Freiwilligen Feuerwehren hilft, die Verkehrssicherheit fördert und das Ehrenamt stärkt.
 
Notwendig wurde diese Neuregelung, weil es mit der Umsetzung der europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG eine Änderung der den Führerscheinen zugeordneten Gewichtsklassen gegeben hat. Die neue Klasseneinteilung stellt die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste und die technischen Hilfsdienste vor neue Herausforderungen …
Mit der Neuregelung schaffen wir eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 t. Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung eine reduzierte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung zu ermöglichen. Mit den Fahrlehrerverbänden ist vereinbart worden, dass gegenüber einem regulären Erwerb eines Führerscheins Klasse C1 die Kosten fast um die Hälfte auf rd. 600 Euro reduziert werden. Nach einer Frist von zwei Jahren kann bei Mitgliedschaft in einer der Organisationen diese Sonderfahrberechtigung in einen regulären C1- Führerschein umgeschrieben werden. Das stärkt das Ehrenamt und schafft neue Anreize für junge Menschen, sich bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei den Rettungsdiensten wie auch technischen Hilfsdiensten zu engagieren.

Darüber hinaus schaffen wir die Möglichkeit, mit einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 t zu erlangen. Diese Fahrberechtigung gilt lediglich für Einsatzfahrten. Der Ausbilder und Prüfer muss kein ausgebildeter Fahrlehrer sein, sondern kann ein erfahrenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste sein, der älter als 30 Jahre und seit fünf Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse C1 ist. Damit entstehen für diese Fahrberechtigung keine zusätzlichen Kosten. Über die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung und Prüfung entscheiden die Länder per Rechtsverordnung.

Diese Regelung hilft besonders den kleineren Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum, was mich als Gmünder SPD-Bundestagsabgeordneten besonders freut. Der Feuerwehrführerschein wird Wirklichkeit!“.