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Pressemitteilung vom 18. Juni 2009

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung beschlossen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange ist hoch erfreut, dass die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

„Alle Experten, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, waren sich seit langen einig, dass eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung dringend erforderlich sei“, so Lange.

Das Gesetz sieht vor:

Das Rechtsinstitut Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert und die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung eingeführt.

Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung und bei Feststellung des Patientenwillens werden geregelt und dabei klargestellt, dass der Wille des Betroffenen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist.

Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam.

Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bedürfen bei Zweifeln über den Patientenwillen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Der Schutz des Betroffenen wird durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt.


„Durch die gesetzliche Regelung ist endlich Rechtssicherheit für Betroffene, aber auch für Ärzte und Pflegende  geschaffen worden und der Wille des Betroffenen wird endlich gewürdigt“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete, der dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag unterstützt hatte.