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Pressemitteilung vom 02.03.2009 

Lange erhält Bestätigung der vereinbarten Vorgehensweise durch Karin Roth

Der Gmünder SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange erhielt die Bestätigung der zwischen Bürgermeister Schweizer, Bundestagsabgeordneten Norbert Barthle und Christian Lange und der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth vereinbarten Vorgehens in Sachen Ortsumfahrung Mögglingen.

„Es ist gut, dass trotz der emotionalen Ausbrüche gegen das Bundesverkehrsministerium dieses trotzdem zu seinem Wort steht, dass die Ortsumfahrung Mögglingen nach Fertigstellung der Ortsumfahrung Gmünd kommt, so Lange.

Die Staatssekretärin hat Christian Lange in einem persönlichen Gespräch sowie schriftlich erneut versichert, dass ihr Ministerium zu der Zusage vom Januar 2008 gegenüber Schweizer, Barthle und ihm stehe.

In der Stellungnahme von Karin Roth heißt es:

„Bei der Auswahl von Vorhaben, die mit Mitteln des Konjunkturpaktes II zu finanzieren sind, ist für Projekte in Baden-Württemberg im Raum des Ostalbkreises auf den im August 2002 erreichten und allseits getragenen Konsens zu verweisen, dass in der Region die B 29, Ortsumgehung Schwäbisch Gmünd Priorität auch gegenüber der Ortsumgehung Mögglingen besitzt und diese erst finanziert und begonnen werden kann, nachdem die Ortsumgehung Schwäbisch Gmünd fertig gestellt wird. Dies gilt gleichermaßen für den Ausbauabschnitt zwischen Essingen und Aalen.Diese Verabredung erhält durch die im vergangenen Jahr eingetretene Kostenerhöhung auf rund 230 Mio. € für den Tunnel der Ortsumgehung Schwäbisch Gmünd noch mehr an Gewicht.

Zuletzt wurde am 18.01.2008 in einem Gespräch zwischen Frau Parlamentarische Staatssekretärin Karin Roth und den Herren Norbert Barthle MdB und Christian Lange MdB sowie dem Bürgermeister der Gemeinde Mögglingen Einvernehmen erzielt, ein weiteres Gespräch zur Finanzierung der Ortsumgehung Möglingen zu führen, wenn der Fertigstellungstermin für die Ortsumgehung Schwäbisch Gmünd absehbar ist. So sehr der Wunsch nach Realisierung des Vorhabens in der Region nachvollziehbar ist, ist kein Grund erkennbar, von der vereinbarten Vorgehensweise abzuweichen“, so Karin Roth.

Weiter heißt es: „Für das im Konjunkturpaket II ausgewählte Projekt der Ortsumgehung Reutlingen (Scheibengipfeltunnel) ist nach Aussage der im Auftrag des Bundes für die Planung und den Bau zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg nicht mit einem längeren Rechtsweg zu rechnen und ein Baubeginn im Sinne einer kurzfristigen Konjunkturförderung im Jahr 2009 möglich. Dies wird auch im Schreiben des Staatsministeriums Baden-Württemberg an das Bundeskanzleramt vom 02.01.2009 festgestellt, in dem das Bauvorhaben vom Land Baden-Württemberg als eines der Projekte für das Konjunkturpaket II vorgeschlagen wurde, die im Jahr 2009 begonnen werden können“.