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Pressemitteilung vom 15.01.2009 

Vereinfachung des Vergaberechts durchgesetzt

Christian Lange schreibt Kreishandwerksmeister Roland Wöhr von der Kreishandwerkerschaft Rems-Murr und Kreishandwerksmeister Hans Kolb und Manfred Schneider von der Kreishandwerkerschaft Ostalb: SPD überwindet Widerstand des Koalitionspartners

 

Lange: „Nach langem Ringen mit dem Koalitionspartner, ist es der SPD-Bundestagsfraktion nun endlich gelungen, im Rahmen der Einigung auf ein zweites Konjunkturpaket auch eine Einigung in Sachen Modernisierung des Vergaberechts zu erzielen.“

Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen werde eine erleichterte Vergabe nach folgenden Kriterien beschlossen: Befristet auf zwei Jahre werden Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) mit folgender Höhe eingeführt. Für Bauleistungen gilt bei beschränkte Ausschreibungen eine Höhe von 1 Mio. €. Für Freihändige Vergabe gilt eine Höhe von 100 000 €, für Dienst- und Lieferleistungen gilt bei Freihändiger Vergabe und bei beschränkter Ausschreibung die Höhe von 100 000 €.

„Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben durchführen“, so Lange. Die Länder und Kommunen seien nun aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern.

Lange: „Das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werden aufgefordert, befristet auf zwei Jahre für die VOL und die VOB klarzustellen, dass entsprechend der Mitteilung der Europäischen Kommission angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von einer Dringlichkeit auszugehen ist, die es rechtfertigt, die Vergabefristen nach den Vorschriften der VOL und VOB zu verkürzen.“

Die Kostengrenzen für „kleine Baumaßnahmen“ des Bundes sowie Zuwendungsbaumaßnahmen, unterhalb derer ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, werden für zwei Jahre von 1 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben. Die Veränderungen erfolgen auf Rechtsverordnungsweg durch die Länder.

Lange: „Ich freue mich, dass nun Bewegung in die Sache gekommen ist. V.a. kleine und mittlere Unternehmen in der Region werden von der Vereinfachung des Vergaberechts profitieren.“