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Pressemitteilung vom 9.1.2009
Lange greift Forderungen der BIB 14 auf
Der Backnanger SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange greift die Forderungen der BIB 14, die diese in einem Offenen Brief am 8. Januar 2009 gestellt haben, auf.
„Ich begrüße und unterstütze die Forderungen der Bürgerinitiative BIB 14 und habe mich deswegen direkt an Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee gewandt, und ihn gebeten, dass an dem vor allen von der BIB 14 durch das erzwungene zweite Planfeststellungsverfahren hart erkämpften und planfestgestellten Lärmschutz keine Abstriche gemacht werden sollen“, so Lange in einer Reaktion auf den Offenen Brief.
„Darüber hinaus habe ich mich umgehend beim Regierungspräsidenten erkundigt, wieweit die Untersuchungen zur „Optimierung der Heinrich-Hertz-Straße“ fortgeschritten sind und wann die Ergebnisse geliefert werden. Auch die Forderung der BIB 14, den Erdaushub für zusätzliche, billig zu habende Lärmschutzwälle zu investieren, habe ich in einem Schreiben an ihn aufgegriffen“, so Lange weiter.
Auf die von der BIB 14 angesprochenen Maßnahmen, Bemautung, Nachtfahrverbote für schwere LKWs oder überwachte Geschwindigkeitsbegrenzungen, hat Christian Lange bereits im September 2006 in einem gemeinsamen Schreiben mit seinen Kollegen Hermann Scheer und Katrin Altpeter der BIB 14 mitgeteilt:
„Der Gesetzgeber hat mit dem sog. Mautsystemgesetz die Möglichkeit vorgesehen, rasch auch Bundesstraßen streckenweise in die Bemautung einzubeziehen, wenn deutlich wird, dass ein Ausweichen des LKW-Schwerverkehrs auf Bundesstraßen für den normalen Verkehr ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt. Allerdings gibt es noch weitere Maßnahmen, um einer solchen Verkehrsbelastung zu begegnen, die unserer Ansicht nach noch vor einer Bemautung ausgeschöpft werden sollen. Dazu gehören Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden der Länder, die diese in eigenem Ermessen ergreifen können, sofern eine außergewöhnliche Gefahrenlage entweder für die Sicherheit und Ordnung oder für die Wohnbevölkerung hinsichtlich Lärm und Abgasen vorliegt. Zu denken ist hierbei insbesondere an Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW-Verkehr, Nachtfahrverbote und Umleitung des Schwerlastverkehrs auf geeignete Ausweichstrecken. Da es sich bei der Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen nicht um ein Antragsverfahren handelt, hat die Straßenverkehrsbehörde von Amts wegen die Anordnung derartiger Maßnahmen zu prüfen.
Es ist allerdings nicht Aufgabe von Bundes- und Landespolitikern über das weitere Vorgehen bezüglich derartiger Maßnahmen zu bestimmen, sondern Aufgabe der betroffenen Gemeinden und des Kreistages, sowie deren Vertreter“ heißt es in dem Schreiben vom September 2006.
„Es ist im Interesse der Stadt Backnang, dass der Knotenpunkt Waldrems aufgelöst wird, damit ein Verkehrschaos vermieden wird“, so Lange.
„Ich begrüße und unterstütze die Forderungen der Bürgerinitiative BIB 14 und habe mich deswegen direkt an Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee gewandt, und ihn gebeten, dass an dem vor allen von der BIB 14 durch das erzwungene zweite Planfeststellungsverfahren hart erkämpften und planfestgestellten Lärmschutz keine Abstriche gemacht werden sollen“, so Lange in einer Reaktion auf den Offenen Brief.
„Darüber hinaus habe ich mich umgehend beim Regierungspräsidenten erkundigt, wieweit die Untersuchungen zur „Optimierung der Heinrich-Hertz-Straße“ fortgeschritten sind und wann die Ergebnisse geliefert werden. Auch die Forderung der BIB 14, den Erdaushub für zusätzliche, billig zu habende Lärmschutzwälle zu investieren, habe ich in einem Schreiben an ihn aufgegriffen“, so Lange weiter.
Auf die von der BIB 14 angesprochenen Maßnahmen, Bemautung, Nachtfahrverbote für schwere LKWs oder überwachte Geschwindigkeitsbegrenzungen, hat Christian Lange bereits im September 2006 in einem gemeinsamen Schreiben mit seinen Kollegen Hermann Scheer und Katrin Altpeter der BIB 14 mitgeteilt:
„Der Gesetzgeber hat mit dem sog. Mautsystemgesetz die Möglichkeit vorgesehen, rasch auch Bundesstraßen streckenweise in die Bemautung einzubeziehen, wenn deutlich wird, dass ein Ausweichen des LKW-Schwerverkehrs auf Bundesstraßen für den normalen Verkehr ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt. Allerdings gibt es noch weitere Maßnahmen, um einer solchen Verkehrsbelastung zu begegnen, die unserer Ansicht nach noch vor einer Bemautung ausgeschöpft werden sollen. Dazu gehören Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden der Länder, die diese in eigenem Ermessen ergreifen können, sofern eine außergewöhnliche Gefahrenlage entweder für die Sicherheit und Ordnung oder für die Wohnbevölkerung hinsichtlich Lärm und Abgasen vorliegt. Zu denken ist hierbei insbesondere an Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW-Verkehr, Nachtfahrverbote und Umleitung des Schwerlastverkehrs auf geeignete Ausweichstrecken. Da es sich bei der Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen nicht um ein Antragsverfahren handelt, hat die Straßenverkehrsbehörde von Amts wegen die Anordnung derartiger Maßnahmen zu prüfen.
Es ist allerdings nicht Aufgabe von Bundes- und Landespolitikern über das weitere Vorgehen bezüglich derartiger Maßnahmen zu bestimmen, sondern Aufgabe der betroffenen Gemeinden und des Kreistages, sowie deren Vertreter“ heißt es in dem Schreiben vom September 2006.
„Es ist im Interesse der Stadt Backnang, dass der Knotenpunkt Waldrems aufgelöst wird, damit ein Verkehrschaos vermieden wird“, so Lange.