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Pressemitteilung vom 21.08.2008 

Lange: Daten besser vor Missbrauch schützen

Angesichts der aktuellen Skandale um den Weiterverkauf sensibler Verbraucherdaten fordert der parlamentarische Geschäftsführer der SPD- Bundestagsfraktion gezielte Schritte, um solche Fälle zukünftig zu verhindern und vorhandene Defizite bei der Strafverfolgung zu beheben.

 

Ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale konnte als Testkäufer für wenig Geld Daten von sechs Millionen Bürgern erwerben, darunter vier Millionen Bankverbindungen. Darüber hinaus wurden den Verbraucherzentralen in den vergangenen Tagen weitere Datensätze mit Informationen über Millionen Kunden zugespielt

Für den Gmünder SPD- Bundestagsabgeordneten Christian Lange gilt es angesichts dieser Skandale zunächst festzuhalten, dass der Verkauf oder die Weitergabe von Kontoverbindungsdaten bereits verboten sind und auch das Ausspähen von Daten unter Strafe steht. „Wir sprechen hier von Straftaten. Trotz geltender Verbote werden jedoch offenbar illegal erworbene Daten in großem Stil gehandelt.“

„Die gesetzlichen Regelungen sind vorhanden, aber die Gesetzesverstöße müssen auch gezielt und schnell geahndet werden. Wenn es hier Defizite gibt, so müssen diese umgehend beseitigt werden“, so Lange. Dies gelte insbesondere, da das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gerade erst formuliert und bekräftigt hat.

Christian Lange begrüßt deshalb auch die Ankündigung des Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), direkt nach der parlamentarischen Sommerpause ein Krisentreffen zum Datenschutz mit Vertretern aller Fraktionen und externen Sachverständigen einzuberufen.

Der SPD- Abgeordnete setzt sich zudem dafür ein, dass Kundendaten in Unternehmen nur noch verschlüsselt gespeichert werde dürfen und jeder Zugriff auf die Daten zukünftig automatisch protokolliert werden muss. „Wir müssen alle Mittel ausschöpfen, um derartige Vorkommnisse auszuschließen. Deshalb sollten in Zukunft Daten nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Gleichzeitig müssen wir auch über härtere Sanktionen nachdenken“, so Lange weiter.