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Pressemitteilung vom 19.08.2008
Lange und SPD unterstützen Leinzeller Gemeinderat in Sachen Vergaberecht
Der Gmünder SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange hat auf das Schreiben des Leinzeller Bürgermeisters Ralph Leischner bezüglich des Vergaberechts in Baden-Württemberg geantwortet.
Bürgermeister Leischner schrieb am 8. August 2008 an den SPD-Bundestagsabgeordneten:
„Auch der Gemeinderat der Gemeinde Leinzell beschäftigte sich schon öfters mit diesem Thema. Wir vertreten die Ansicht, dass bei öffentlichen Ausschreibungen die Arbeiten nur an diejenigen Anbieter vergeben werden sollten, die ihre Mitarbeiter auch nach Tarif bezahlen. Diese Vorgaben sind bei uns auch Bestandteil der öffentlichen Ausschreibungen.
Uns ist es weiterhin ein Anliegen, dass bei öffentlichen Ausschreibungen einheimische Anbieter bis zu einer gewissen Grenze bevorzugt werden können. Dadurch werden nicht nur Arbeitsplätze im Ort gesichert, sondern auch höhere Gewerbesteuereinnahmen erzielt. Nachdem Änderungen im öffentlichen Vergaberecht geplant sind, bitten wir Sie um Untersttütung unseres Anliegens“, so Leischner in seinem Schreiben.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange unterstützt die Forderung des Leinzeller Gemeinderats und seines Bürgermeisters. In seinem Antwortschreiben vom
19.August 2008 stellt Christian Lange fest:
„Wie Sie sicherlich wissen, setzt sich die SPD in Baden-Württemberg seit nunmehr über zwei Jahren für höhere Wertgrenzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe ein. Uns geht es darum, dass die Kommunen ohne unnötige Bürokratie kleinere Bauleistungen beschaffen können, sodass das regionale Handwerk davon profitieren und damit auch Ausbildungsplätze sowie gute Arbeitsplätze vor Ort gestärkt werden“.
Darüber hinaus schreibt Christian Lange:
„Noch zu Beginn des vergangenen Jahres war die CDU-geführte Landesregierung zu keiner Änderung der Vergabepraxis bereit. Wertgrenzen auf bayerischem Niveau, wie sie sowohl die kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg als auch wir forderten, lehnte die Regierungskoalition aus CDU und FDP strikt ab. Doch der gemeinsame Druck aus SPD und den baden-württembergischen Kommunen zeigte Wirkung. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Regierung und betroffener Verbände, zu denen auch die kommunalen Landesverbände gehörten, einigte sich im November 2007 auf einen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass zukünftig bis zu einem Wert von 20.000 Euro Aufträge freihändig vergeben werden können. Bis 75.000 Euro sollen beschränkte Ausschreibungen ermöglicht werden, bei denen die Kommunen gezielt Angebote einzelner weniger Anbieter einholen lassen können.
Mit diesem Kompromiss sind nicht alle Betroffenen glücklich - auch wir nicht, die wir Wertgrenzen auf bayerischem Niveau forderten. Dennoch haben wir uns in Anbetracht der gegensätzlichen Positionen zwischen Landesregierung und den allermeisten Verbänden dazu entschlossen, ihn mitzutragen. Für uns ist klar, dass dieser Kompromiss nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellt.
Bedauerlich ist die Tatsache, dass sich die CDU-geführte Landesregierung nicht zumindest auf eine Festschreibung der Wertgrenzen einigen konnte, sondern sie lediglich via Schreiben des Innenministers Rech an die kommunalen Landesverbände den Kommunen als „Orientierungswerte“ empfahl. Nach Auskunft des Innenministeriums und Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt hat diese das Schreiben des Innenministers zur Kenntnis genommen und legt seit dem 8. Januar 2008 die neuen, höheren Wertgrenzen ihren Prüfungen zugrunde. Auch die Regierungspräsidien wurden nach Auskunft des Innenministeriums hierüber informiert. Deshalb ist der Weg frei, dass die Kommunen nun die neuen Wertgrenzen konsequent anwenden können. So werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe auch mehr Aufträge für das heimische Handwerk und den Mittelstand erreicht werden“.