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Pressemitteilung vom 19.06.2008
Eigenheimrentengesetz kommt: Sparen für Jugendliche attraktiver
Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg Christian Lange zufrieden: „Häuslebauer“ im Ländle könne sich freuen - Eigenheim wird als individuelle Altersvorsorge staatlich gefördert
Lange: „Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner endlich über sämtliche Einzelfragen beim Eigenheimrentengesetz geeinigt. Der abschließenden Beratung des Gesetzes im Finanzausschuss am 18. Juni und seiner Verabschiedung durch den Bundestag am 20. Juni 2008 steht nichts mehr im Wege. Damit ist gewährleistet, dass der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, wie geplant, bereits rückwirkend zu Beginn des Jahres 2008 als gleichberechtigte Form der zusätzlichen Altersvorsorge in die Riester-Förderung aufgenommen werden kann. Für die „Häuslebauer“ in Baden-Württemberg – das Bundesland mit der wohl höchsten Neigung zum Eigenheim, dürfte dies eine sehr erfreuliche Nachricht sein.“
Um den Anreiz für einen frühzeitigen Beginn des Altersvorsorgesparens zu verstärken, werde der bereits im Gesetzentwurf vorgesehene Berufseinsteiger-Bonus für sämtliche Riester-Vorsorgeformen attraktiver ausgestaltet.
„Wir wollen v.a. auch für junge Menschen den Erwerb von Wohneigentum attraktiver gestalten. Deshalb wird der Bonus nunmehr von 100 € auf 200 € angehoben und an alle Förderberechtigten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Durch einen Verzicht auf die Zweckbindung der Wohnungsbauprämie für Bausparer, die einen Bausparvertrag bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, wird die Sparneigung junger Menschen auch über die Altersvorsorge hinaus gefördert. Jugendliche erhalten die Wohnungsbauprämie deshalb auch dann für sieben Sparjahre, wenn sie das Bausparguthaben nicht für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden“, so Lange.
Selbst genutztes Wohneigentum oder eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung ermöglicht eine Reduzierung der Wohnkosten im Alter und wird deshalb als eine –der Geldrente vergleichbare– Art der individuellen Altersvorsorge staatlich gefördert. Es sind zwei Förderansätze vorgesehen:
Zum einen kann das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte Vermögen ganz oder teilweise für die Finanzierung einer Immobilie entnommen werden. Alternativ kann das Altersvorsorgevermögen zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwendet werden.
Zum anderen werden zur Darlehenstilgung eingesetzte Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert.
Zur Verbesserung der Kostentransparenz werde die Verpflichtung der Bausparkassen zur Angabe eines Gesamteffektivzinses bei Bauspar-Kombikrediten präzisiert. Die Kündigungsfrist bei Bausparverträgen bei einem Anbieterwechsel oder bei einer Entnahme des angesparten Kapitals zur Immobilienfinanzierung werde nach einer Übergangsfrist auf 3 Monate verkürzt. Dadurch seien die Verbraucher in die Lage versetzt, die verschiedenen Finanzierungsangebote nun tatsächlich miteinander zu vergleichen.
Lange: „Mit dem Eigenheimrentengesetz haben wir nicht nur ein Plus für den Verbraucherschutz, sondern auch für alle „Häuslebauer“ und jene, die es noch werden wollen, erreicht!“