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ÜBERSICHT

 BKZ Kolumne vom 09.05.2008

Sicherheit durch Demokratieabbau?

Liebe Leserin, lieber Leser,

im nächsten Jahr wird unser Grundgesetz 60 Jahre alt. Dies ist für uns alle ein Grund zum Feiern, sind es doch nicht zuletzt die unveräußerlichen Menschenrechte und seine effektiven Verfahrensregeln, die unserem demokratischen Gemeinwesen seit Jahrzehnten Legitimation und damit  Stabilität verliehen haben.

Doch die Freude ist getrübt, denn 2009 steht auch die nächste Bundestagswahl vor der Tür. Und das bedeutet beinahe schon traditionell, dass CDU und CSU Pläne aus der Schublade holen, die  man nur als gezielten Angriff auf das Grundgesetz bezeichnen kann. Die neueste Variation dieses alten Themas ist der aktuelle Vorschlag zur Einrichtung eines so genannten Nationalen Sicherheitsrates.  Dieser soll nach dem Willen der CDU  klar am amerikanischen Vorbild ausgerichtet werden, im Kanzleramt angesiedelt sein und die bewährte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit endgültig aufbrechen.
Wie neu dieses Konzept in seinen Einzelteilen ist, zeigt der Umstand, dass auch der alte Ladenhüter der Bundeswehreinsätze im Innern wieder aus dem Hut gezaubert wird.  Hier wird alter Wein in neuen Schläuchen präsentiert und die Zielsetzung ist eindeutig: es geht darum, die Grenzen des Grundgesetzes zu überwinden. Wenn nun die historisch begründete Trennung von Außen- und Verteidigungspolitik aufgehoben werden soll, so ist dies also keine Innovation und kein neuer Weg in die Zukunft. Es ist ein Rückschritt in die Vergangenheit. Besonders erstaunlich und auch ärgerlich ist die offenkundige Neigung der Parlamentarier der Union, ohne Not parlamentarische Kompetenzen an ein  nicht demokratisch legitimiertes Gremium abzugeben. Hierin liegt auch das wirklich Beunruhigende an den Plänen von CDU und CSU.
Offenbar glaubt man hier wirklich, dass weniger Rechte für das Parlament mehr Sicherheit für Deutschland  bedeuten. Das ist nicht nur ein Demokratieabbau, es widerspricht auch der Funktionslogik unseres politischen Systems. Der Kolumnist Damir Fras hat die Union deshalb  in der Berliner Zeitung an eine Binsenweisheit erinnert. „Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie ist eine parlamentarische Demokratie ist eine parlamentarische Demokratie“. Ein nationaler Sicherheitsrat mag in präsidentiellen Demokratien Sinn machen, doch das amerikanische Beispiel zeigt, dass wir hier definitiv keine amerikanischen Verhältnisse brauchen. Wir sehen tagtäglich, welche Auswirkungen es haben kann, wenn ein solches Gremium das Parlament  nach Belieben übergehen kann.
Sie fragen sich wo? Im Irak.
Das deutsche Verfahren, in dem die Bundesregierung die Zustimmung des Bundestages suchen muss, mag für alle Beteiligten anstrengend sein, doch es verhindert erfolgreich, dass wir leichtfertig Soldaten  einsetzen und uns auf militärische Abenteuer einlassen. Das bestätigte am Mittwoch dieser Woche das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der FDP zum AWACS-Einsatz der Bundeswehr aus dem Jahr 2003. In dem Urteil heißt es, dass ohne parlamentarische Zustimmung ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte „grundsätzlich nicht zulässig“ sei. Kann man das von einem kleinen Quasi- Kriegskabinett auch erwarten?
Diese Frage wird niemand guten Gewissens eindeutig mit Ja beantworten. Deshalb kann die Devise nur lauten: Finger weg vom Parlamentsvorbehalt. Es reicht auch nicht aus, darauf zu verweisen, dass es für solche Vorschläge keine politische Mehrheit gibt. Wir dürfen nicht Zulassen, dass durch die ständige Wiederholung solcher Forderungen eine kollektive Paranoia hervorgerufen  wird, mit der dann anschließend entsprechende Gesetze begründet werden. Hier müssen wir alle geschlossen widersprechen.  Dann lässt hoffentlich die  CDU ihre angestaubten Konzepte ein für alle mal in der Schublade.
Eine  Militarisierung der Außenpolitik und des Alltags im Innern eignen sich ohnehin nicht als  Wahlkampfschlager.  Und als Geburtstagsständchen für unser Grundgesetz schon gar nicht.

Ihr  Christian Lange