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Pressemitteilung vom 14.02.2008
Gesetzentwurf zur Änderung des Stammzellgesetzes heute in den Bundestag eingebracht
Lange: Wir wollen mit einer einmaligen Verschiebung des Stichtages und der Klarstellung der strafrechtlichen Vorgaben des Stammzellgesetzes den nach langen gesellschaftlichen und politischen Diskussionen im Jahr 2002 erreichte Kompromiss nicht aufheben, sondern fortschreiben und in seiner Substanz geschützt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass der gesellschaftliche Kompromiss des Stammzellgesetzes erhalten bleibt. Zu diesem gehört ein Stichtag.“
Die zwei Änderungen am Stammzellgesetz in aller Kürze zusammengefasst, wollen folgendes erreichen:
1. Verschiebung des Stichtages: Da sich die Zahl der stichtagskonformen Zelllinien zwischenzeitlich erheblich verringert hat, stehen immer weniger Stammzelllinien für die Grundlagenforschung in Deutschland zur Verfügung. Um diesem Problem zu begegnen, ohne den Stammzell-Kompromiss aus dem Jahr 2002 in Frage zu stellen, sieht das Änderungsgesetz vor, den Stichtag einmalig auf den 1. Mai 2007 zu verschieben.
2. Strafbarkeitsregelung: Da das Stammzellgesetz den Import und die Verwendung embryonaler Stammzellen nach Deutschland regelt, geht die Mehrheit der Juristen davon aus, dass auch die strafrechtlichen Regelungen des Gesetzes auf Deutschland begrenzt sind. Aus der Forschung wird jedoch berichtet, dass bei den potentiell betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern große Unsicherheiten im Hinblick auf die strafrechtlichen Vorgaben des Gesetzes bestehen. Im Sinne des Bestimmtheitsgebots sowie der Rechtssicherheit sollen daher mit dem vorliegenden Änderungsgesetz die strafrechtlichen Vorgaben des Stammzellgesetzes klar auf das Inland bezogen werden.
Lange weiter: „Wenn das Datum der Stichtagsregelung in der Vergangenheit liegt, wird der Zielsetzung des Gesetzes entsprochen, nämlich „zu vermeiden, dass von Deutschland aus eine Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen veranlasst wird.“ Die Verschiebung des Stichtages hat keinerlei Auswirkungen auf das deutsche Embryonenschutzgesetz mit seinem hohen Schutzstandard. Auch sind keine negativen Auswirkungen der Stichtagsverschiebung auf die Förderung der Forschung mit adulten Stammzellen zu erwarten. Schon heute liegt – nicht zuletzt auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und der ehemaligen Bundesforschungsministerin Edelgard Buhlmann – der Schwerpunkt der Forschungsförderung in diesen Bereich und hieran wird sich nichts ändern.“
Nach derzeitigem Stand wird dieser interfraktionelle Gruppenantrag von mehr als 185 Abgeordneten aus den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion unterstützt.
Lange: „Wir sind der festen Überzeugung, dass es sich bei diesem Vorschlag um einen gangbaren Weg handelt, der von der Mehrheit der Mitglieder unserer Fraktion und auch der anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag mitgetragen werden kann. Während die anderen diskutierten parlamentarischen Initiativen Maximalpositionen formulieren, wollen wir den Weg für einen Kompromiss ebnen.“