... zurück zur
Kolumne Backnanger Kreiszeitung vom 15.02.2008
Eine Sternstunde des Parlamentarismus
Liebe Leserin, lieber Leser,
auch in meinem mittlerweile zehnten Jahr als Mitglied des Deutschen Bundestages hat diese Aufgabe für mich nichts von ihrem Reiz verloren. Dies gilt für das politische Tagesgeschäft mit seinen überraschenden Wendungen, es gilt in besonderem Maße jedoch für jene Momente, die wir Parlamentarier als Sternstunden des Parlamentarismus bezeichnen. Was versteht man darunter? Im parlamentarischen Alltag nehmen die Fraktionen die entscheidende Rolle beim Zustande kommen von Gesetzen ein. Entwürfe werden in den zuständigen Arbeitsgruppen besprochen und gehen von dort aus ihren weiteren Weg. Eventuelle Bedenken und Einwände von Abgeordneten sind innerhalb der Fraktion einzubringen, hat diese einmal ihre Position festgelegt wird erwartet, dass diese Sicht von allen nach Außen vertreten und auch in der folgenden Abstimmung im Plenum eingehalten wird. Sie alle kennen das unter dem Namen Fraktionsdisziplin, in den eigenen Reihen auch gern Fraktionssolidarität genannt. Daran ist nichts falsch, dieses Prinzip folgt logisch aus der parlamentarischen Demokratie, dessen Grundprinzip die Anerkennung von Mehrheitsentscheidungen ist. Und dennoch erlebt man immer wieder besondere Augenblicke, eben jene Sternstunden, wenn der „Fraktionszwang“ aufgehoben wird und sich die Parlamentarier in besonderen Gewissensfragen über Fraktionsgrenzen hinweg verständigen, gemeinsame Anträge einbringen und abstimmen. Auf einen solchen Moment durften wir uns auch in dieser Sitzungswoche beim Thema Stammzellen freuen. In der Sache geht es hier um die Frage, ob und gegebenenfalls wie in Deutschland die Forschung mit embryonalen Stammzellen möglich ist. Grundsätzlich sind bei uns die Herstellung, Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen verboten, Einfuhr und Verwendung können aber zu Forschungszwecken unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Bislang ist dies jedoch nur möglich, wenn die Stammzellen vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Nun stehen sich im Bundestag ein Antrag sowie vier interfraktionelle Gesetzesentwürfe gegenüber. Der Antrag hält weder eine Verschiebung noch eine Aufhebung des Stichtags für notwendig. Ein Gesetzentwurf plädiert für einen völligen Verzicht auf die Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzellen und damit auch auf weitere Forschung, ein zweiter spricht sich dagegen für eine vollständige Streichung des Stichtags und der Strafbarkeitsvorschriften des Stammzellengesetzes aus. Dazu gibt es einen Entwurf, der eine klarstellende Begrenzung der Reichweite der Strafandrohung auf das Inland fordert, sowie einen Kompromissvorschlag, der eine Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 und ebenfalls eine klarstellende Begrenzung der Reichweite der Strafandrohung auf das Inland vorsieht. Letzteren unterstütze auch ich, da er die entscheidenden Aspekte bündelt. Er trägt den vorliegenden ethischen Bedenken Rechnung, erkennt jedoch gleichzeitig auch die Chancen, die dieser Forschungszweig eröffnen kann und schafft mehr Rechtssicherheit für deutsche Forscherinnen und Forscher. Er entspricht damit einerseits der ethischen Grundintention des Stammzellenkompromisses von 2002 und ermöglicht zugleich weitere Forschung. So wichtig hier sachliche Argumente sind, so beeindruckend ist, wie es gelingt, über Fraktionsgrenzen hinweg vorübergehende Bündnisse zu schmieden. Wann sonst sieht man schon etwa Gregor Gysi mit Guido Westerwelle oder den Konservativen Volker Kauder mit dem Kreuzberger Grünen Christian Ströbele an einem Strang ziehen- in die selbe Richtung wohlgemerkt. Oder gar die Katholikin und Forschungsministerin Anette Schavan gemeinsam mit der Kanzlerin sich offen gegen die katholische Kirche positionieren.Solche Momente sind tatsächlich Sternstunden des Parlamentarismus.
Ihr Christian Lange