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Kolumne BKZ vom 12.10.2007
Sicherheit statt Panikmache
Liebe Leserin, lieber Leser,
Sicherheit ist nicht alles, doch ohne Sicherheit ist alles nichts. Aus diesem Grund haben die SPD und unser damaliger Bundesinnenminister Otto Schily nach dem 11. September 2001 die Sicherheitsarchitektur der veränderten Gefahrenlage angepasst. Damit haben wir in einer schwierigen Zeit für mehr Sicherheit in Deutschland gesorgt und gezeigt, dass die SPD auch in Zukunft für Sicherheit in Freiheit steht. Taten, so sagt man bekanntlich, sprechen lauter als Worte. Doch auch Worte können die Wirklichkeit nachhaltig verändern. Insbesondere dann, wenn die Äußerungen von hochrangigen Regierungsmitgliedern stammen. Im Falle der Wortmeldungen von Innenminister Schäuble und Verteidigungsminister Jung zum Thema Terrorgefahr sind die Auswirkungen jedoch alles andere als positiv. Vielmehr tragen sie dazu bei, ein Klima der Angst zu erzeugen. Doch Panikmache ist das genaue Gegenteil von verantwortungsbewusster Politik. Das gilt insbesondere für das Schreckensszenario angeblich drohender atomarer terroristischer Anschläge, das CDU-Minister Schäuble aufbaut. Es gehe nur noch um die Frage, "wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob“, so Schäuble gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Worauf er seine Gewissheit stützt, verrät er allerdings nicht und die Faktenlage gibt solche Schlussfolgerungen auch gar nicht her. Sollten Schäuble allerdings entsprechende Informationen vorliegen, so muss er uns darüber ausreichend informieren und intern entsprechend handeln. Es ist unverantwortlich, unnütze Panik in der Bevölkerung zu verbreiten. Der Minister sollte sich verantwortungsbewusst verhalten, statt für zusätzliche Verunsicherung zu sorgen. So fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit Wochen, dass das BKA-Gesetz so schnell wie möglich verabschiedet wird. Denn es bietet mehr Möglichkeiten und präventive Befugnisse für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Dieses wird aber ausgerechnet vom Bundesinnenminister verzögert. Denn er beharrt weiterhin darauf, die Möglichkeit der Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz festzuschreiben. Dazu brauchen wir aber zunächst eine klare rechtstaatliche Regelung. Das Bundesverfassungsgericht will sich hierzu Anfang kommenden Jahres äußern. Unabhängig von der technischen Durchführbarkeit, ist allerdings klar, dass die Privatsphäre der Bürger gewahrt bleiben muss. Wie im Falle der Telefonüberwachung bleibt auch hier der Richtervorbehalt unverzichtbar. Denn die Verfassung ist und bleibt der entscheidende Maßstab des Regierungshandelns. Diesen Grundsatz sollte sich auch Verteidigungsminister Jung vergegenwärtigen. Seine Aussage ein Passagierflugzeug bei Terrorgefahr durch die Bundeswehr abschießen zu lassen, ist - wohlwollend gesagt - äußerst unglücklich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2006 besagt eindeutig, dass Menschenleben nicht gegeneinander aufgewogen werden dürfen. Sollte Jung einen solchen Befehl geben, richtet er sich also bewusst gegen unsere verfassungsmäßige Rechtsordnung. Desweiteren würden dadurch auch die Rechte der Piloten verletzt. Sie dürfen sich nicht strafbar machen, d.h. rechtswidrige Befehl generell nicht befolgen. Wer Sicherheit will, darf also nicht bewusst Ängste schüren. Und dass unsere Sicherheitskräfte in der Lage sind, auf der Grundlage unserer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Ordnung geplante Anschläge zu vereiteln, zeigen nicht zuletzt die Festnahmen im Sauerland. Wir sind immer dazu bereit, unsere Sicherheitsarchitektur zu optimieren. Die Basis hierfür können aber immer nur Fakten sein, keine haltlosen Schreckensszenarien. Meine Position ist daher eindeutig: Sicherheit statt Panikmache.
Ihr Christian Lange
Sicherheit ist nicht alles, doch ohne Sicherheit ist alles nichts. Aus diesem Grund haben die SPD und unser damaliger Bundesinnenminister Otto Schily nach dem 11. September 2001 die Sicherheitsarchitektur der veränderten Gefahrenlage angepasst. Damit haben wir in einer schwierigen Zeit für mehr Sicherheit in Deutschland gesorgt und gezeigt, dass die SPD auch in Zukunft für Sicherheit in Freiheit steht. Taten, so sagt man bekanntlich, sprechen lauter als Worte. Doch auch Worte können die Wirklichkeit nachhaltig verändern. Insbesondere dann, wenn die Äußerungen von hochrangigen Regierungsmitgliedern stammen. Im Falle der Wortmeldungen von Innenminister Schäuble und Verteidigungsminister Jung zum Thema Terrorgefahr sind die Auswirkungen jedoch alles andere als positiv. Vielmehr tragen sie dazu bei, ein Klima der Angst zu erzeugen. Doch Panikmache ist das genaue Gegenteil von verantwortungsbewusster Politik. Das gilt insbesondere für das Schreckensszenario angeblich drohender atomarer terroristischer Anschläge, das CDU-Minister Schäuble aufbaut. Es gehe nur noch um die Frage, "wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob“, so Schäuble gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Worauf er seine Gewissheit stützt, verrät er allerdings nicht und die Faktenlage gibt solche Schlussfolgerungen auch gar nicht her. Sollten Schäuble allerdings entsprechende Informationen vorliegen, so muss er uns darüber ausreichend informieren und intern entsprechend handeln. Es ist unverantwortlich, unnütze Panik in der Bevölkerung zu verbreiten. Der Minister sollte sich verantwortungsbewusst verhalten, statt für zusätzliche Verunsicherung zu sorgen. So fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit Wochen, dass das BKA-Gesetz so schnell wie möglich verabschiedet wird. Denn es bietet mehr Möglichkeiten und präventive Befugnisse für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Dieses wird aber ausgerechnet vom Bundesinnenminister verzögert. Denn er beharrt weiterhin darauf, die Möglichkeit der Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz festzuschreiben. Dazu brauchen wir aber zunächst eine klare rechtstaatliche Regelung. Das Bundesverfassungsgericht will sich hierzu Anfang kommenden Jahres äußern. Unabhängig von der technischen Durchführbarkeit, ist allerdings klar, dass die Privatsphäre der Bürger gewahrt bleiben muss. Wie im Falle der Telefonüberwachung bleibt auch hier der Richtervorbehalt unverzichtbar. Denn die Verfassung ist und bleibt der entscheidende Maßstab des Regierungshandelns. Diesen Grundsatz sollte sich auch Verteidigungsminister Jung vergegenwärtigen. Seine Aussage ein Passagierflugzeug bei Terrorgefahr durch die Bundeswehr abschießen zu lassen, ist - wohlwollend gesagt - äußerst unglücklich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2006 besagt eindeutig, dass Menschenleben nicht gegeneinander aufgewogen werden dürfen. Sollte Jung einen solchen Befehl geben, richtet er sich also bewusst gegen unsere verfassungsmäßige Rechtsordnung. Desweiteren würden dadurch auch die Rechte der Piloten verletzt. Sie dürfen sich nicht strafbar machen, d.h. rechtswidrige Befehl generell nicht befolgen. Wer Sicherheit will, darf also nicht bewusst Ängste schüren. Und dass unsere Sicherheitskräfte in der Lage sind, auf der Grundlage unserer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Ordnung geplante Anschläge zu vereiteln, zeigen nicht zuletzt die Festnahmen im Sauerland. Wir sind immer dazu bereit, unsere Sicherheitsarchitektur zu optimieren. Die Basis hierfür können aber immer nur Fakten sein, keine haltlosen Schreckensszenarien. Meine Position ist daher eindeutig: Sicherheit statt Panikmache.
Ihr Christian Lange