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Pressemitteilung vom 09.08.2007
Kinderrechte ins Grundgesetz
Der Backnanger/Gmünder SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange unterstützt einen interfraktionellen Gruppenantrag, der von der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder ausgearbeitet wurde und die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz fordert: „Es muss möglich sein, dass die Große Koalition diesen Antrag gemeinsam in den Bundestag einbringt“, so Lange. Der Koalitionsausschuss müsse darüber ernsthaft diskutieren.
Der Bundestagsabgeordnete erinnert daran, dass die Bundeskanzlerin im letzten Jahr auf einem Forum von Unicef und Kinderschutzbund eine Prüfung der Verfassungsänderung zugesagt habe. Lange betont: „Jetzt muss sich die CDU/CSU bewegen.“
Ein neuer Absatz 2 solle mit folgendem Wortlaut in Artikel 6 GG eingefügt werden: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“
Lange weiter: „Zwar kennt unsere Verfassung neben den Elternrechten schon jetzt auch die Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern und die Aufgabe des Staates, darüber zu wachen. Die Rechte der Kinder sind hingegen nicht explizit erwähnt.“
Bedenken von Teilen der CDU/CSU, dass durch die Nennung der Kinderrechte die Elternrechte übermäßig eingeschränkt werden, teilt der SPD-Politiker nicht. „Ganz im Gegenteil. Die Rechte der Kinder müssen immer an erster Stelle stehen“, so Lange.