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Kolumne Backnanger Kreiszeitung vom 16.03.2007
Die Unternehmenssteuerreform- Ein Erfolgsmodell
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Unternehmenssteuerreform ist für manche ein Reizthema. Deshalb möchte ich in meiner heutigen Kolumne die Gelegenheit ergreifen, um die am häufigsten geäußerten Bedenken auszuräumen. Denn es ist wichtig, dass die Reform als das verstanden wird, was sie ist: eine lohnende Investition für mehr Wachstum und Beschäftigung sowie stabile Staatseinnahmen zur Finanzierung eines handlungsfähigen Staates. Zuallererst bedeutet das: niemandem wird etwas geschenkt. Das Ziel der Reform ist nicht in erster Linie eine Entlastung der Unternehmen, sondern die langfristige Sicherung stabiler Staatseinnahmen. Es geht also gerade darum, einen fairen Anteil der Unternehmensgewinne zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Bildung, Forschung und Familie zu sichern. Und das geht nur, wenn man es schafft, dass die in Deutschland erwirtschafteten Gewinne in Zukunft auch stärker in Deutschland versteuert werden. Dabei mag es zunächst als Widerspruch erscheinen, die Steuersätze zu senken, um langfristig höhere Steuereinnahmen zu erzielen, wie gelegentlich moniert wird. Doch die beiden Ziele der Reform, "Sicherung der Steuereinnahmen" und "Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit", stehen nur bei kurzfristiger und statischer Betrachtungsweise in einem Spannungsverhältnis.
Denn ein Widerspruch bestünde nur dann, wenn neben der Absenkung des Körperschaftssteuersatzes auf international mittleres Niveau nicht auch gleichzeitig eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erfolgen würde. Das bedeutet, dass die anfänglichen Mindereinnahmen lohnende Investitionen darstellen. Heutigen Kosten stehen höhere Erträge in der Zukunft entgegen. Zwar kostet die Reform zu Beginn jährlich etwas über 6 Milliarden Euro, doch bereits 2009 wird unter Berücksichtigung der Wachstumsraten vorrausichtlich wieder das Niveau von 2007 erreicht werden und 2012 das Aufkommen aus der Unternehmenssteuer mit 75 Milliarden Euro rund 29 % über dem Niveau vor der Reform liegen. Die Reform lohnt sich also. Doch häufig wird die Notwendigkeit einer Unternehmensteuerreform angesichts von Rekordgewinnen vieler Unternehmen in Frage gestellt. Diese Sicht lässt jedoch das Problem außer Acht, dass das derzeitig geltende Recht durch hohe nominale Steuersätze und eine niedrige Bemessungsgrundlage eine Entkoppelung von Unternehmensgewinnen und Steueraufkommen fördert. Es verleitet so dazu, dass hier erwirtschaftete Gewinne im Ausland versteuert werden.
Das ist ungerecht. Deshalb müssen wir handeln.
Ohnehin zeigt der Status Quo, dass eben durch die Verlagerung trotz hoher Steuersätze hierzulande ein im internationalen Vergleich bestenfalls durchschnittliches Steueraufkommen erzielt wird. So geht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung davon aus, dass die Differenz zwischen den in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgewiesenen Gewinnen und jenen die in der Steuer-statistik nachgewiesen werden 100 Milliarden Euro beträgt. Diese Kluft gilt es zu verringern. Und entgegen mancher Befürchtungen zählen gerade die Kommunen und der Mittelstand zu den Gewinnern dieser Reform. Die Kommunen profitieren von der Stärkung der Unternehmen und durch eine Sicherung ihrer Einnahmebasis durch neue ertragsunabhängige Bestandteile bei der Gewerbesteuer. Und der Mittelstand profitiert von einer verbesserten Ansparabschreibung und bleibt durch hohe Freibeträge und Freigrenzen von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Reform verschont. Die Reform ist also notwendig und sie ist gerecht. Sie sichert den Erhalt der Gewerbesteuer, sie sorgt dafür das hier erzielte Gewinne auch hier versteuert werden und sie sichert langfristig stabile Staatseinnahmen. So wird sie, hoffentlich, zum Erfolgsmodell für Deutschland.
Ihr Christian Lange
die Unternehmenssteuerreform ist für manche ein Reizthema. Deshalb möchte ich in meiner heutigen Kolumne die Gelegenheit ergreifen, um die am häufigsten geäußerten Bedenken auszuräumen. Denn es ist wichtig, dass die Reform als das verstanden wird, was sie ist: eine lohnende Investition für mehr Wachstum und Beschäftigung sowie stabile Staatseinnahmen zur Finanzierung eines handlungsfähigen Staates. Zuallererst bedeutet das: niemandem wird etwas geschenkt. Das Ziel der Reform ist nicht in erster Linie eine Entlastung der Unternehmen, sondern die langfristige Sicherung stabiler Staatseinnahmen. Es geht also gerade darum, einen fairen Anteil der Unternehmensgewinne zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Bildung, Forschung und Familie zu sichern. Und das geht nur, wenn man es schafft, dass die in Deutschland erwirtschafteten Gewinne in Zukunft auch stärker in Deutschland versteuert werden. Dabei mag es zunächst als Widerspruch erscheinen, die Steuersätze zu senken, um langfristig höhere Steuereinnahmen zu erzielen, wie gelegentlich moniert wird. Doch die beiden Ziele der Reform, "Sicherung der Steuereinnahmen" und "Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit", stehen nur bei kurzfristiger und statischer Betrachtungsweise in einem Spannungsverhältnis.
Denn ein Widerspruch bestünde nur dann, wenn neben der Absenkung des Körperschaftssteuersatzes auf international mittleres Niveau nicht auch gleichzeitig eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erfolgen würde. Das bedeutet, dass die anfänglichen Mindereinnahmen lohnende Investitionen darstellen. Heutigen Kosten stehen höhere Erträge in der Zukunft entgegen. Zwar kostet die Reform zu Beginn jährlich etwas über 6 Milliarden Euro, doch bereits 2009 wird unter Berücksichtigung der Wachstumsraten vorrausichtlich wieder das Niveau von 2007 erreicht werden und 2012 das Aufkommen aus der Unternehmenssteuer mit 75 Milliarden Euro rund 29 % über dem Niveau vor der Reform liegen. Die Reform lohnt sich also. Doch häufig wird die Notwendigkeit einer Unternehmensteuerreform angesichts von Rekordgewinnen vieler Unternehmen in Frage gestellt. Diese Sicht lässt jedoch das Problem außer Acht, dass das derzeitig geltende Recht durch hohe nominale Steuersätze und eine niedrige Bemessungsgrundlage eine Entkoppelung von Unternehmensgewinnen und Steueraufkommen fördert. Es verleitet so dazu, dass hier erwirtschaftete Gewinne im Ausland versteuert werden.
Das ist ungerecht. Deshalb müssen wir handeln.
Ohnehin zeigt der Status Quo, dass eben durch die Verlagerung trotz hoher Steuersätze hierzulande ein im internationalen Vergleich bestenfalls durchschnittliches Steueraufkommen erzielt wird. So geht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung davon aus, dass die Differenz zwischen den in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgewiesenen Gewinnen und jenen die in der Steuer-statistik nachgewiesen werden 100 Milliarden Euro beträgt. Diese Kluft gilt es zu verringern. Und entgegen mancher Befürchtungen zählen gerade die Kommunen und der Mittelstand zu den Gewinnern dieser Reform. Die Kommunen profitieren von der Stärkung der Unternehmen und durch eine Sicherung ihrer Einnahmebasis durch neue ertragsunabhängige Bestandteile bei der Gewerbesteuer. Und der Mittelstand profitiert von einer verbesserten Ansparabschreibung und bleibt durch hohe Freibeträge und Freigrenzen von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Reform verschont. Die Reform ist also notwendig und sie ist gerecht. Sie sichert den Erhalt der Gewerbesteuer, sie sorgt dafür das hier erzielte Gewinne auch hier versteuert werden und sie sichert langfristig stabile Staatseinnahmen. So wird sie, hoffentlich, zum Erfolgsmodell für Deutschland.
Ihr Christian Lange