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Pressemitteilung vom 15.03.2007
Straflosigkeit von Anti-Nazi-Symbolen schafft Rechtssicherheit
Christian Lange zufrieden mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 im Streit um Anti-Nazi-Symbole
Der SPD-Bundestagsabgeordnete: „Das heutige Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist erfreulich. Es stellt eine Rechtslage her, die vom Gesetz gewollt ist und schafft Rechtssicherheit sowie Rechtsklarheit für diejenigen, die sich engagiert gegen Rechtsextremismus einsetzen und bürgerschaftliches Engagement zeigen.“
Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision eines Winnender Versandhändlers gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem September 2006 zu entscheiden. Das Landgericht Stuttgart hatte den Angeklagten zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht gestand dem Händler zwar zu, dass er gegen die Nazi-Ideologie eintrete. Allerdings sollten solche Symbole - ob durchgestrichen oder nicht - möglichst aus dem öffentlichen Raum verbannt werden, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Das Landgericht verurteilte den Versandhändler, weil es durch den Vertrieb von Textilien, die unter anderem mit "durchgestrichenen Hakenkreuzen" versehen waren, den Straftatbestand des Paragrafen 86a Strafgesetzbuch, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, als erfüllt ansah. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof jetzt auf.
„Sinn und Zweck des politischen Strafrechts ist die Verbannung der verherrlichenden Symbolik des dritten Reiches und die Verhinderung des Widererstarkens rechtsextremer Vereinigungen. Dadurch dürfen Menschen aber nicht kriminalisiert werden, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Dies haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch die Generalbundesanwaltschaft erkannt und Paragraf 86a Strafgesetzbuch entsprechend ausgelegt. Die höchstrichterliche Entscheidung im Revisionsverfahren ist ein Sieg der Demokratie über juristische Griffelspitzerei. Mit dem Urteil werden Demokraten gestärkt, die Zivilcourage zeigen und sich gegen Rechtsextremismus und Neonazismus engagieren“, so Lange.
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung schaffe endlich auch bundeseinheitlichen Rechtsfrieden. Insofern sei auch die Diskussion über eine gesetzgeberische Änderung des Paragrafen 86a Strafgesetzbuch unnötig geworden.
Lange: „Die BGH-Entscheidung ist zugleich eine Mahnung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Justizminister Goll.“ Die der Aufsicht Golls unterstehende Staatsanwaltschaft hatte die Polizei angewiesen, eine harte Linie gegen die Träger solcher Symbole zu fahren. Goll müsse sich fragen lassen, so Lange, warum er die Staatsanwaltschaft nicht daran gehindert hat, die Polizei in unnötige Beschlagnahmungs-Einsätze zu treiben.
„Ich wünsche mir auch von der Staatsanwaltschaft, demokratische Werte zu stärken – ganz besonders an den Schulen. Demokratie lebt vom Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Deshalb muss der zu Staat Zivilcourage ermutigen“, so SPD-Bundestagsabgeordneter Christian Lange.