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Pressemitteilung vom 09.03.2007
SPD-Bundestagsabgeordneter Christian Lange spricht sich für die Rente 67 aus unter der Bedingung, dass älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht wird
Christian Lange hat heute in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf zur Rente mit 67 zugestimmt. Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 ist für ihn ein wichtiger Schritt, um das Rentensystem zu stabilisieren.
„Wir müssen etwas tun: Die Rentenversicherung muss weiterentwickelt werden, wenn wir auch in Zukunft darauf vertrauen können wollen. Richtschnur für alle Entscheidungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele, wonach der Beitragssatz 20% bis zum Jahr 2020 und 22 % bis zum Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2009 nicht über 19,9 % steigen. Das Rentenniveau soll 46 % bis zum Jahr 2020 und 43 % bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, wobei ein Niveau von 46 % auch über 2020 hinaus angestrebt wird“, so Lange.
Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen sei deshalb die schrittweise langfristige Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr bis zum Jahr 2029 die zentrale rentenpolitische Maßnahme in dieser Legislaturperiode. Wir führen die neue Regelung vor dem Hintergrund der sich drastisch ändernden Bevölkerungsstruktur in Deutschland ein. Zur Verdeutlichung hier einige Fakten, die auf das Rentensystem massiven Einfluss haben und uns zum Handeln veranlassen:
· Die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer ist seit 1959 um 11 auf fast 76 Jahre gestiegen. Die Lebenserwartung der Frauen sogar um 13 auf gut 81 Jahre. Im Jahr 2030 werden Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von 83 Jahren haben, Frauen werden dann fast 88 Jahre alt werden.
· Parallel dazu ist im selben Zeitraum die Geburtenzahl dramatisch zurückgegangen. 1969 brachte jede Frau durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt. Damit konnte das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Generationen stabil gehalten werden. Das hat sich seit Mitte der siebziger Jahre verändert. Die Geburtenrate liegt nun bei 1,4 Kindern. Das Gleichgewicht der Generationen ist damit verschoben.
· Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit: 1960 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer knapp 10 Jahre; 1990 waren es bereits über 15 Jahre; 2006 17 Jahre. Im Jahr 2020 werden es fast 20 Jahre sein.
· Gleichzeitig nehmen die Versicherungsjahre immer weiter ab. Die normale Berufskarriere beginnt später und weist immer mehr Brüche auf. 1998 lagen die durchschnittlichen Versicherungsjahre bei Frauen bei 26,5 Jahren, 2004 bei nur 25 Jahren. Bei den Männern sind die Versicherungsjahre im selben Zeitraum von 40 Jahren auf 39,2 Jahre gesunken.
Lange weiter: „Die Maßnahme trägt dazu bei, in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt. Gut finde ich, dass wir uns darauf einigen konnten, eine Revisionsklausel einzubringen, wonach die Rente mit 67 von 2010 an regelmäßig überprüft wird.“
Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre dürfe aber nicht ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung angesehen werden. Die Gesetzesinitiative gebe auch ein verbindliches Signal an Gesellschaft und Wirtschaft, dass nicht nur eine Umorientierung in der Haltung zur Rolle der Älteren in Gesellschaft und Wirtschaft notwendig ist, sondern dass dieser Umorientierung auch konkrete Verhaltensänderungen folgen müssen.
„Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer. Für uns liegt der Schlüssel zu längerer Erwerbstätigkeit in der fortlaufenden Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten. Lebenslanges Lernen ist die Voraussetzung dafür, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Außerdem brauchen wir alternsgerechte Arbeitsbedingungen und eine gesundheitsschonende Gestaltung der Arbeitsplätze“, so Christian Lange.
„Wir nehmen die Probleme älterer Arbeitnehmer sehr ernst. Wir brauchen ausserdem auch in Zukunft die Möglichkeit gleitender Übergänge in den Ruhestand, die so flexibel wie möglich gestaltet werden können. Deshalb halten wir an der steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Abgabenfreiheit des Aufstockungsbetrags fest. Wir wollen einen Gestaltungsrahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Gewerkschaften für kontinuierliche Arbeitszeitabsenkung, wie sie bereits heute das Altersteilzeitgesetz vorsieht. Der flexible Ausstieg vom 55. Lebensjahr an soll weiterhin möglich sein. Eine kontinuierliche Arbeitszeitabsenkung, wie sie das Altersteilzeitgesetz bereits anbietet, sollte stärker genutzt werden. Außerdem soll der gleitende Ausstieg älterer Mitarbeiter durch den gleitenden Einstieg jüngerer ergänzt werden“, so Lange.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordere außerdem, dass der flexible Übergang aus dem Erwerbsleben mittels Teilrentenbezug erleichtert werden müsse. Die bereits 1992 eingeführte Teilrente wird nur selten genutzt. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente hat. Er hat die Möglichkeit, zunächst nur ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der ihm zustehenden Vollrente in Anspruch zu nehmen. Künftig solle die Teilrente durch höhere Hinzuverdienstgrenzen attraktiver gemacht werden.
Lange: „Wir schlagen vor, dass Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zur Rentenversicherung ermöglicht werden und dass ein anteiliger Rentenbezug schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingeführt wird.“
„Wir müssen etwas tun: Die Rentenversicherung muss weiterentwickelt werden, wenn wir auch in Zukunft darauf vertrauen können wollen. Richtschnur für alle Entscheidungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele, wonach der Beitragssatz 20% bis zum Jahr 2020 und 22 % bis zum Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2009 nicht über 19,9 % steigen. Das Rentenniveau soll 46 % bis zum Jahr 2020 und 43 % bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, wobei ein Niveau von 46 % auch über 2020 hinaus angestrebt wird“, so Lange.
Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen sei deshalb die schrittweise langfristige Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr bis zum Jahr 2029 die zentrale rentenpolitische Maßnahme in dieser Legislaturperiode. Wir führen die neue Regelung vor dem Hintergrund der sich drastisch ändernden Bevölkerungsstruktur in Deutschland ein. Zur Verdeutlichung hier einige Fakten, die auf das Rentensystem massiven Einfluss haben und uns zum Handeln veranlassen:
· Die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer ist seit 1959 um 11 auf fast 76 Jahre gestiegen. Die Lebenserwartung der Frauen sogar um 13 auf gut 81 Jahre. Im Jahr 2030 werden Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von 83 Jahren haben, Frauen werden dann fast 88 Jahre alt werden.
· Parallel dazu ist im selben Zeitraum die Geburtenzahl dramatisch zurückgegangen. 1969 brachte jede Frau durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt. Damit konnte das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Generationen stabil gehalten werden. Das hat sich seit Mitte der siebziger Jahre verändert. Die Geburtenrate liegt nun bei 1,4 Kindern. Das Gleichgewicht der Generationen ist damit verschoben.
· Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit: 1960 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer knapp 10 Jahre; 1990 waren es bereits über 15 Jahre; 2006 17 Jahre. Im Jahr 2020 werden es fast 20 Jahre sein.
· Gleichzeitig nehmen die Versicherungsjahre immer weiter ab. Die normale Berufskarriere beginnt später und weist immer mehr Brüche auf. 1998 lagen die durchschnittlichen Versicherungsjahre bei Frauen bei 26,5 Jahren, 2004 bei nur 25 Jahren. Bei den Männern sind die Versicherungsjahre im selben Zeitraum von 40 Jahren auf 39,2 Jahre gesunken.
Lange weiter: „Die Maßnahme trägt dazu bei, in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt. Gut finde ich, dass wir uns darauf einigen konnten, eine Revisionsklausel einzubringen, wonach die Rente mit 67 von 2010 an regelmäßig überprüft wird.“
Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre dürfe aber nicht ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung angesehen werden. Die Gesetzesinitiative gebe auch ein verbindliches Signal an Gesellschaft und Wirtschaft, dass nicht nur eine Umorientierung in der Haltung zur Rolle der Älteren in Gesellschaft und Wirtschaft notwendig ist, sondern dass dieser Umorientierung auch konkrete Verhaltensänderungen folgen müssen.
„Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer. Für uns liegt der Schlüssel zu längerer Erwerbstätigkeit in der fortlaufenden Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten. Lebenslanges Lernen ist die Voraussetzung dafür, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Außerdem brauchen wir alternsgerechte Arbeitsbedingungen und eine gesundheitsschonende Gestaltung der Arbeitsplätze“, so Christian Lange.
„Wir nehmen die Probleme älterer Arbeitnehmer sehr ernst. Wir brauchen ausserdem auch in Zukunft die Möglichkeit gleitender Übergänge in den Ruhestand, die so flexibel wie möglich gestaltet werden können. Deshalb halten wir an der steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Abgabenfreiheit des Aufstockungsbetrags fest. Wir wollen einen Gestaltungsrahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Gewerkschaften für kontinuierliche Arbeitszeitabsenkung, wie sie bereits heute das Altersteilzeitgesetz vorsieht. Der flexible Ausstieg vom 55. Lebensjahr an soll weiterhin möglich sein. Eine kontinuierliche Arbeitszeitabsenkung, wie sie das Altersteilzeitgesetz bereits anbietet, sollte stärker genutzt werden. Außerdem soll der gleitende Ausstieg älterer Mitarbeiter durch den gleitenden Einstieg jüngerer ergänzt werden“, so Lange.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordere außerdem, dass der flexible Übergang aus dem Erwerbsleben mittels Teilrentenbezug erleichtert werden müsse. Die bereits 1992 eingeführte Teilrente wird nur selten genutzt. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente hat. Er hat die Möglichkeit, zunächst nur ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der ihm zustehenden Vollrente in Anspruch zu nehmen. Künftig solle die Teilrente durch höhere Hinzuverdienstgrenzen attraktiver gemacht werden.
Lange: „Wir schlagen vor, dass Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zur Rentenversicherung ermöglicht werden und dass ein anteiliger Rentenbezug schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingeführt wird.“