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Pressemitteilung vom 18.01.2007

Unternehmenssteuerreform: „Gewinne werden wieder verstärkt in Deutschland versteuert“

Für den SPD- Bundestagsabgeordneten Christian Lange stellt die Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland eines der wichtigsten Projekte der Regierungspolitik in den kommenden  zwölf Monaten dar: " Das Ziel der Reform ist es, den Standort Deutschland für nationale und internationale Investoren attraktiver zu gestalten und insbesondere dafür zu sorgen, dass hier erzielte Gewinne nicht ins Ausland abfließen, sondern auch hier versteuert werden."

Nachdem die Politische Arbeitsgruppe zur Reform der Unternehmensbesteuerung unter der Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch sich Ende 2006 auf ein Konzept verständigt hat, das anschließend auch vom Koalitionsausschuss gebilligt wurde, gilt es nun auf  dieser Grundlage das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abzuschließen, damit  die Unternehmen dann ausreichend Zeit haben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen.

Lange stört in der bisherigen Diskussion zu diesem Thema insbesondere die Behauptung, mit der Reform würden einseitig Unternehmen bevorzugt. Eben dies sei nicht der Fall. "Eines ist klar: es geht bei der Reform nicht um Steuergeschenke an Unternehmen, so oft diese Vokabel auch wiederholt wird. Denn auch wenn die Wirtschaft anzieht, lässt die Lage der öffentlichen Finanzen definitiv keine Geschenke an irgend jemanden zu, schon gar nicht an gut verdienende Konzerne. Es geht  um viel mehr als um eine reine Steuersatzsenkung für Kapitalgesellschaften. Es geht darum, für  ein nachhaltiges Steueraufkommen für morgen und übermorgen in  Deutschland zu sorgen."

Dabei werde das Reformgebäude von zwei  Pfeilern getragen, die beide notwendig für den Erfolg der Reform seien.

Zum einen jener Pfeiler der Reform, der zu Unrecht als Geschenk an die Konzerne bezeichnet wird und in der Satzsenkung bei der Körperschaftsteuer von 25 % auf 15 % und der Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % besteht .  Davon, so Lange,  profitieren nicht nur die Aktiengesellschaften, sondern auch die vielen mittelständischen GmbH’s. Die nominale Gesamtbelastung dieser Körperschaften sinkt damit von rund 38,6 %, die höchste in der EU, auf genau 29,83 %. Mit diesem nominalen Steuersatz wird Deutschland ins Mittelfeld der Vergleichsländer rücken.

Zum anderen jener Pfeiler, der aus  Maßnahmen besteht, die sowohl bei der Körperschaftsteuer als auch bei der Gewerbesteuer dafür sorgen, dass künftig wieder mehr der in Deutschland erzielten Gewinne von Unternehmen auch in Deutschland versteuert werden.  An dieser Stelle sieht der SPD- Abgeordnete  auch den entscheidenden Teil des Reformpakets, der oft vergessen werde. "Diese Maßnahmen, nämlich die Ausweitung von ertragsunabhängigen Elementen bei der Gewerbesteuer, die sog. Hinzurechnungen, und die neu konzipierte Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer, sind nicht nur reine  Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Sie werden dafür sorgen, dass sich der  Ausweis höherer Gewinne in Deutschland steuerlich lohnt und eine übermäßige Fremdfinanzierung allein zu dem Zweck, Steuersubstrat ins Ausland zu verlagern, sich steuerlich nachteilig auswirkt. Und um zu verdeutlichen, dass es hier nicht um Peanuts geht, sei nur  eine Grobabschätzung des Bundesfinanzministeriums in Deutschland erzielter Gewinne, die nicht hier versteuert werden, zitiert. Diese spricht von einem Betrag von rund 65 Millionen Euro."

Im Bereich der Körperschaftssteuer begrüßt Lange insbesondere die  geplante Einführung der so genannten Zinsschranke. Diese besagt, dass je nach Höhe des Unternehmensgewinns saldierte Zinsaufwendungen (Zinserträge/Zinskosten) nicht vollständig, sondern nur zu 30 % des Gewinns von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Lange: " Mit dem  „Zinsschrankenmodell“ werden wir der vielfach herrschenden Praxis einen Riegel vorschieben, Investitionen im Ausland voll zulasten des deutschen Gewinns zu finanzieren. Die Zinsschranke gibt damit einen Anreiz, Gewinne in Deutschland zu erzielen oder wieder nach Deutschland zu verlagern. Es wird also klar, dass es sich bei den vermuteten Steuergeschenken an die Unternehmen nicht um die Wirklichkeit, sondern um einen Mythos handelt."