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Pressemitteilung vom 03.11.2006
Generationengerechtigkeit im Grundgesetz
Lange sorgt sich um zukünftige Generationen
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange und andere Bundestagsmitglieder haben einen fraktionsübergreifenden Antrag zur stärkeren Verankerung von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit im Grundgesetz gestellt. Wie schon in der letzten Wahlperiode wagen sie einen zweiten Anlauf.
Durch ihre überparteiliche Initiative wollen die Abgeordneten erreichen, dass das Prinzip der Nachhaltigkeit als Staatsziel im Grundgesetz verankert wird. Dazu soll ein neuer Artikel (§20b) ins Grundgesetz eingefügt und der bestehende Artikel (§109) des Grundgesetzes verändert werden. „Das Ziel dieser Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips im Grundgesetz besteht darin, die Bedürfnisse der heutigen Generation mit den Lebenschancen der künftigen Generationen zu verknüpfen“, so Christian Lange, „damit wird die Absicht verfolgt, Gestaltungsspielräume heutiger und künftiger Generationen in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen und den Staat aufzufordern, durch sein Handeln auch die Interessen künftiger Generationen zu schützen. Mit der Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit ins Grundgesetz würde allen Staatsgewalten, primär jedoch dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, generationengerechte Politik zu verwirklichen.“
Die Initiative „Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz“ ist ein Zusammenschluss vornehmlich jüngerer Abgeordneter aus den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, der FDP, sowie der GRÜNEN. Die Arbeit an dem Gruppenantrag begann bereits in der vergangenen Wahlperiode und wurde von der Stiftung für die Rechte künftiger Generationen begleitet. Zu dem fraktionsübergreifenden Zusammenschluss kam es aufgrund der Überzeugung, dass generationengerechte Ausrichtung der Politik nur in einem breiten Konsens nachhaltig sichergestellt werden kann.
Durch ihre überparteiliche Initiative wollen die Abgeordneten erreichen, dass das Prinzip der Nachhaltigkeit als Staatsziel im Grundgesetz verankert wird. Dazu soll ein neuer Artikel (§20b) ins Grundgesetz eingefügt und der bestehende Artikel (§109) des Grundgesetzes verändert werden. „Das Ziel dieser Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips im Grundgesetz besteht darin, die Bedürfnisse der heutigen Generation mit den Lebenschancen der künftigen Generationen zu verknüpfen“, so Christian Lange, „damit wird die Absicht verfolgt, Gestaltungsspielräume heutiger und künftiger Generationen in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen und den Staat aufzufordern, durch sein Handeln auch die Interessen künftiger Generationen zu schützen. Mit der Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit ins Grundgesetz würde allen Staatsgewalten, primär jedoch dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, generationengerechte Politik zu verwirklichen.“
Die Initiative „Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz“ ist ein Zusammenschluss vornehmlich jüngerer Abgeordneter aus den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, der FDP, sowie der GRÜNEN. Die Arbeit an dem Gruppenantrag begann bereits in der vergangenen Wahlperiode und wurde von der Stiftung für die Rechte künftiger Generationen begleitet. Zu dem fraktionsübergreifenden Zusammenschluss kam es aufgrund der Überzeugung, dass generationengerechte Ausrichtung der Politik nur in einem breiten Konsens nachhaltig sichergestellt werden kann.