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Pressemitteilung vom 19.10.2006
„Wir stärken Familien und Kinder“
Lange informiert über Elterngeld
Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde am 29. September 2006 das Elterngeld von Deutschen Bundestag beschlossen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange hat dieser Gesetzesvorlage mit Überzeugung zugestimmt, da es einen Wechsel zu einer zeitgemäßen, an der heutigen Lebenswirklichkeit junger Familie orientierten Familienförderung bedeutet. „Mit dem Elterngeld, das zum 1. Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld ablöst, fördern wir Familien in den ersten 12 bzw. 14 Monaten nach der Geburt. Gerade während ihrer ersten Lebensmonate benötigen Kinder besonders intensive Betreuung. Wir möchten ermöglichen, dass Eltern sich diese Zeit ohne finanzielle Sorgen nehmen und danach wieder in ihren Beruf zurückkehren können,“ so der SPD-Abgeordnete.
Mit dem beschlossenen Elterngeld werden erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Berufstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich verringern, ab dem Stichtag 1. Januar 2007 zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro erhalten. Zwei zusätzliche Monate soll das Elterngeld als Bonus gezahlt werden, wenn auch der jeweils andere Ehepartner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht.
„In einer Zeit, in der Frauen und Männer, vor allem in der jüngeren Generation gleichermaßen im Beruf stehen, ist es ein sozialdemokratisches Anliegen gewesen, dass man Anreize schafft, dass es auch beide Elternteile eine Zeit bei ihrem „Nachwuchs“ bleiben können. Wir wollten damit auch bewirken, dass mehr Väter dieses Elterngeld in Anspruch nehmen,“ so Christian Lange.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld.
In Familien, in denen neben dem neugeborenen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren leben, wird das Elterngeld nach dem so genannten Geschwisterbonus gesondert berechnet. Das Elterngeld für das jüngste Kind wird um zehn Prozent und mindestens um 75 Euro erhöht. Dadurch erhöht sich der Leistungssatz des Elterngeldes auf 73,7 Prozent des zuvor bezogenen Einkommens. Bei sehr kurzen Geburtenfolgen wird so ein höheres Elterngeld bezahlt als bei größeren Abständen und im Falle der Nichterwerbstätigkeit. Bei der Berechnung des neuen Elterngeldes wird das Einkommen während der 12 Monate vor der Geburt des weiteren Kindes betrachtet, wobei die Zeit des Elterngeldes für das erste Kind außer Betracht bleibt.
„ Kinder sind in Deutschland immer noch Armutsrisiko Nummer eins, deswegen ist es wichtig, dass das Elterngeld zum 01. Januar 2007 kommt. Ich hoffe, dass das Elterngeld auch gut in meinem Wahlkreis angenommen wird,“ so Christian Lange.
Mit dem beschlossenen Elterngeld werden erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Berufstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich verringern, ab dem Stichtag 1. Januar 2007 zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro erhalten. Zwei zusätzliche Monate soll das Elterngeld als Bonus gezahlt werden, wenn auch der jeweils andere Ehepartner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht.
„In einer Zeit, in der Frauen und Männer, vor allem in der jüngeren Generation gleichermaßen im Beruf stehen, ist es ein sozialdemokratisches Anliegen gewesen, dass man Anreize schafft, dass es auch beide Elternteile eine Zeit bei ihrem „Nachwuchs“ bleiben können. Wir wollten damit auch bewirken, dass mehr Väter dieses Elterngeld in Anspruch nehmen,“ so Christian Lange.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld.
In Familien, in denen neben dem neugeborenen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren leben, wird das Elterngeld nach dem so genannten Geschwisterbonus gesondert berechnet. Das Elterngeld für das jüngste Kind wird um zehn Prozent und mindestens um 75 Euro erhöht. Dadurch erhöht sich der Leistungssatz des Elterngeldes auf 73,7 Prozent des zuvor bezogenen Einkommens. Bei sehr kurzen Geburtenfolgen wird so ein höheres Elterngeld bezahlt als bei größeren Abständen und im Falle der Nichterwerbstätigkeit. Bei der Berechnung des neuen Elterngeldes wird das Einkommen während der 12 Monate vor der Geburt des weiteren Kindes betrachtet, wobei die Zeit des Elterngeldes für das erste Kind außer Betracht bleibt.
„ Kinder sind in Deutschland immer noch Armutsrisiko Nummer eins, deswegen ist es wichtig, dass das Elterngeld zum 01. Januar 2007 kommt. Ich hoffe, dass das Elterngeld auch gut in meinem Wahlkreis angenommen wird,“ so Christian Lange.