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Pressemitteilung vom 05.10.2006
Lange zum Urteil im "Hakenkreuzprozess": Anzeigen dürfen nicht mehr verfolgt werden
Mit großer Enttäuschung reagierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange auf das in der vergangenen Woche gefällte Urteil des Stuttgarter Landgerichts im so genannten Hakenkreuzprozess. Die Staatsanwaltschaft hatte dem antifaschistisch orientierten Versandhaus „Nix Gut Versand“ das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zum Beispiel durchgestrichene Hakenkreuze, vorgeworfen. "Das Urteil ist ein Rückschlag für alle, die sich offen für Demokratie und gegen den wieder erstarkenden Nazismus einsetzen wollen. Damit wird genau das erschwert, was immer von allen Seiten eingefordert wird und ohne das unsere Demokratie nicht überlebensfähig ist: Zivilgesellschaftliches Engagement und der Mut, öffentlich gegen die Feinde der Demokratie Stellung zu beziehen", so Lange.
Auch die Aussage des Richters, dieses Urteil sei eine weitere Etappe zur endgültigen Entscheidung der Rechtsfrage, hält Lange für wenig hilfreich. "Das eine solch bedeutende juristische Frage ausgerechnet auf dem Rücken junger und finanziell nicht sonderlich gut ausgestatter Leute ausgetragen wird, ist mir völlig unverständlich", so Lange wörtlich.
Ohnehin entspreche das Urteil nicht dem Geiste des Paragrafen 86 des Strafgesetzbuches.
"Hakenkreuze im Verbotszeichen sind seit dem Kampf der Geschwister Scholl ein Zeichen des Widerstandes gegen Nazismus und Faschismus. Eine derartige Verwendung wird vom Paragrafen 86 Strafgesetzbuch erlaubt. Der Paragraf stellt die Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Ideologien unter Strafe, es sei denn, sie werden für wissenschaftliche Zwecke oder eben in klarer Ablehnung der verfassungsfeindlichen Ideologien verwendet. Das ist beim verurteilten Versandhändler eindeutig der Fall", so Lange.
Positiv bewertet der Vorsitzende der SPD-Landesgruppe die Reaktion der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die eine Änderung des fraglichen Paragrafen in Aussicht gestellt hatte. Zunächst müsse jedoch abgewartet werden, ob sich der BGH letztinstanzlich mit dem Urteil des Landgerichts befassen werde, wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums Lange auf dessen Nachfrage hin mitteilte. Lange: "Es ist vollkommen richtig zunächst abzuwarten, ob das Urteil vom BGH direkt wieder kassiert wird. Bleibt es aber dabei, müssen wir handeln. Für all jene, die unter schwierigsten Bedingungen gegen Nazis und ihre menschenfeindliche Ideologie angehen."
Auch Landesjustizminister Goll müsse nun angemessen reagieren, fordert Lange. "Goll muss klipp und klar erklären, dass bis zu einer Entscheidung des BGH Anzeigen wegen des Tragens antifaschistischer Symbole nicht verfolgt werden. Es ist doch ein Unding, Schüler und Studenten, die Anti- Nazi- Abzeichen tragen, zu kriminalisieren.“
Der Kampf gegen "Demagogen und Rattenfänger" werde durch das Urteil ohnehin nicht leichter, vielmehr sieht der SPD- Abgeordnete im Urteil des Stuttgarter Landgerichts einen klaren Rückschlag für die Bekämpfung rassistischer und nazistischer Umtriebe. „ Mit solchen Urteilen wird das genaue Gegenteil von dem erreicht werden, was wir alle fordern, nämlich hinsehen und handeln, statt wegsehen und abtauchen, wenn es um den Schutz unserer Demokratie geht. Und das ist definitiv nicht im Sinne des Gesetzgebers.“