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Pressemitteilung vom 20.09.2006

Für Frieden und Sicherheit im Nahen-Osten!

Lange: „Auch ich habe der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der VN-Mission UNIFIL zur zeitlich befristeten Unterstützung der Vereinten Nationen zugestimmt. Nach Wochen des diplomatischen Ringens um die Einstellung von Kampfhandlungen in Israel und dem Libanon haben die Vereinten Nationen mit der Sicherheitsratsresolution 1701 einen Erfolg für die Menschen in der Region erzielt. Seit dem 14. August 2006 schweigen die Waffen! Das war der erste und wichtigste Schritt.“
 
Mit der gleichen Resolution hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Staatengemeinschaft aufgefordert einen militärischen Beitrag zur Absicherung des Waffenstillstandes zu leisten und die bereits bestehende UN-Mission UNIFIL mit geeigneten Militärkontingenten zu unterstützen.
 
„Die Regierungen in Israel und im Libanon haben einen möglichen deutschen Beitrag zu UNIFIL unterstützt und begrüßt. Besonders die entsprechende Bitte des israelischen Ministerpräsidenten hat uns und auch mir gezeigt, dass Deutschland in der Region großes Vertrauen genießt und bei der Suche nach einer friedlichen Regelung der Krise im Nahen Osten nicht abseits stehen kann. Nach dem erfolgreichem Abschluss der teilweise komplizierten und langwierigen Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über das Mandat von UNIFIL, den Operationsplan und die Einsatzregeln konnte die Bundesregierung in der letzten Woche den Beschluss über einen deutschen Beitrag im Rahmen von UNIFIL fassen“, führt der SPD-Abgeordnete aus.
 
Bei der anstehenden Entscheidung stehe zwar der Libanon im Fokus, so Lange. Der Beitrag Deutschlands zu UNIFIL müsse jedoch im Zusammenhang mit dem Nahost-Friedensprozess insgesamt gesehen werden.
 
Lange:“ Die Bundesregierung und insbesondere unser Außenminister Frank-Walter Steinmeier haben in den vergangenen Wochen aktiv daran mitgearbeitet, dass die aktuelle Krise friedlich geregelt werden kann. Mehr noch: Durch eine intensive Diplomatie in der Region hat unser Außenminister Möglichkeiten für eine Regelung des grundlegenden Nahost-Konflikts, den Konflikt zwischen Palästinensern und Israel, ausgelotet. Die Chancen für eine positive Entwicklung in diesem Konflikt sind zur Zeit real gegeben. Es gilt nun diese Chancen zu nutzen - sowohl mit einem Beitrag zur Unterstützung der UNIFIL-Mission, zum Wiederaufbau im Libanon und zur politischen Regelung des Nahost-Konflikts.“
 
Mit dem Entschluss zum Einsatz von hauptsächlich Marinestreitkräften an der Küste des Libanon und der Entsendung von Spezialisten des Zoll und der Bundespolizei nach Beirut sei bereits im Vorfeld ein wichtiger Erfolg erzielt werden.
 
„Die israelische Luft- und Seeblockade des Libanon wurde aufgehoben. Nun können Hilfsgüter und Wirtschaftsgüter wieder ins Land gelangen. Unsere Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, hat die Notwendigkeiten für deutsche Unterstützungsleistungen beim Wiederaufbau vor Ort erkundet und unser Land auf der so genannten Geberkonferenz für den Wiederaufbau im Libanon in Stockholm vertreten. Das bedeutet, dass wir nicht nur einen militärischen Beitrag im Rahmen der UN-Mission UNIFIL leisten, sondern auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unsere konkrete Hilfe für die Menschen vor Ort anbieten. Dies betrifft insbesondere den wichtigen Bereich der Wasserversorgung, den Ersatz von zerstörten Brücken und die Bekämpfung des Ölteppichs vor der Küste. Deutschland hat ein strategisches Interesse an einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten. Eine erfolgreiche Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1701, die die Sicherheit Israels und die Souveränität des Libanon stärkt, entspricht deshalb auch unserem besonderen Interesse“, so Lange.
 
Beim Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von UNIFIL handelt es sich nicht um einen Kampfeinsatz. Das Mandat, das der UN-Sicherheitsrat den UNIFIL-Truppen erteilt hat, werde als „robust aber nicht offensiv“ beschrieben. Da die seeseitige Absicherung der libanesischen Grenze in Zusammenarbeit mit dem souveränen Staat Libanon erfolgen soll, habe das Mandat auch eindeutig kooperativen Charakter.