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ÜBERSICHT

Kolumne BKZ vom 08.09.2006

30 Jahre Mitbestimmung- eine Erfolgsgeschichte

Liebe Leserin, lieber Leser,

nicht jeder freut sich auf seinen 30. Geburtstag. Doch Jugendwahn hin oder her, 30 Jahre Mitbestimmung sind ein Grund zum Feiern. Denn der Anspruch, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf gleicher Augenhöhe begegnen, hat auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Mitbestimmunggesetzes nichts an Bedeutung eingebüßt. In diesem Jahr kann die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten also auf 30 Jahre gelebte Praxis zurückblicken. Am 18. März 1976 wurde das Mitbestimmungsgesetz mit überwältigender Mehrheit aller Parteien im Deutschen Bundestag verabschiedet, am 1. Juli trat es in Kraft. Heute sind Arbeitnehmer und dann Arbeitgeber in den Aufsichtsräten von über 700 Unternehmen gleich stark vertreten. Die Mitbestimmung in Unternehmen leistet so einen wichtigen Beitrag, dass demokratische Teilhabe nicht nur auf den politischen Bereich beschränkt bleibt. Denn auch in der Wirtschaft dürfen die Menschen nicht bloße Objekte von Konzerninteressen sein und ihren Bürgerstatus an der Pforte abgeben. Dennoch gerät das bewährte Instrument der Mitbestimmung immer wieder unter Beschuss. Mit dem Argument, die internationale Wirtschaft wachse immer enger zusammen, versuchen so regelmäßig Lobbyisten in Politik und Wirtschaft die in langen und harten Auseinandersetzungen erkämpfte Errungenschaft der Mitbestimmung zu schleifen. Im Zeitalter der Globalisierung, so die immer wieder aufs Neue vorgetragene These, könnten wir uns Mitbestimmung nicht mehr leisten. So geißelte etwa vor zwei Jahren der damalige BDI-Chef Michael Rogowski die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten als "Irrtum der Geschichte". An Stelle von verbindlichen gesetzlichen Regelungen sollten in den Aufsichtsräten lieber freiwillige Verhandlungslösungen zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmern treten. Dabei ist genau das Gegenteil richtig. Die Mitbestimmung ist ein wahrhaftiger Vorteil für den Standort Deutschland. Sie sichert den Betriebsfrieden und erhöht die Motivation der Beschäftigen, die wissen, ihre Stimme hat Gewicht. Durch die Parität im Aufsichtsrat wird nicht nur effizient entschieden, die getroffenen Vereinbarungen besitzen überdies eine hohe Akzeptanz sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Reibungsverluste können so minimiert werden. In unseren Betrieben wird deshalb mehr miteinander gesprochen und weniger gestreikt. Das lässt sich auch statistisch nachvollziehen: In Deutschland fallen europaweit die wenigsten Streiktage an. Wenn nun also angemahnt wird, dass die in Deutschland im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft praktizierte Form der Mitbestimmung "europatauglich" gemacht werden müsse, so müssen wir genau darauf achten, dass hier nicht etwas ganz anderes gemeint ist. Nämlich der Abbau von Arbeitnehmerrechten unter dem Deckmantel der europäischen Integration. Denn das wäre nicht nur  schädlich für die Entwicklung in Deutschland, sondern hätte auch weitreichende negative Auswirkungen für die zukünftigen Arbeitsbeziehungen auf europäischer Ebene. Anstatt mit dem Vorwand der europäischen Einigung die Mitbestimmung hierzulande auszuhebeln, gilt es vielmehr die Vorteile  über Deutschland hinaus nach Europa auszuweiten.  Das heißt, die Mitbestimmung muss Schritt für Schritt fester im europäischen Recht verankert werden. Denn es ist wahr, dass isolierte Lösungen in unserer  heutigen hochgradig verzahnten Welt keine langfristigen Aussichten auf Erfolg haben. Unser Ziel muss es deshalb sein,  unsere positiven Erfahrungen mit dem Mitbestimmungsgesetz in den vergangenen 30 Jahren mit unseren europäischen Nachbarn zu teilen.  So kann es uns gelingen, der Erfolgsgeschichte der Mitbestimmung ein weiteres Kapitel hinzuzufügen.