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Pressemitteilung vom 06.09.2006
GEZ-Gebühren - Lange macht sich für Kompromiß stark
In einem Schreiben an Claus Albrecht, Vorsitzender des Bundes der Selbstständigen – Gewerbe- und Handelsverein Aalen und an Herrn Gring von der IHK Heidenheim, antwortete der Gmünder SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange auf die geplanten GEZ-Gebühren für PC´s und UMTS-Handys.
„Lassen Sie mich der Klarheit zuliebe vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren, so dass Sie dieses Schreiben bitte lediglich als einen Kommentar aus bundespolitischer Sicht auffassen mögen“, so Christian Lange in seinem Schreiben. Und weiter: „Konkrete Auskunft erhalten Sie selbstverständlich von Ihrer Landesregierung bzw. von der oder dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.“
Aus bundespolitischer Sicht steht es für die SPD-Bundestagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und der Politik in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Beschluss der Ministerpräsidenten zu sehen, das bestehende Moratorium zur Gebührenpflicht von PCs Ende 2006 auslaufen zu lassen. Ersetzt wird dieses durch eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte – Fernseher, Radios usw. –auf „rundfunkfähige“ PCs ab dem 1. Januar 2007 Am 14. August 2006 kamen in Mainz die Rundfunkreferenten der Länder und Vertreter von ARD und ZDF zusammen, um über die Folgen des zum 31.12.2006 auslaufenden Moratoriums für Internet-PCs zu beraten. Dabei wurde über die nach dem 31.12.2006 bestehende Rechtslage und mögliche Optionen jenseits von Gesetzesänderungen gesprochen. „Ich mache mich dabei für einen Kompromissvorschlag stark, dass für internetfähige PC statt der Fernseh- nur die Radiogebühr gezahlt werden müsste. Für eine reduzierte GEZ-Gebühr für internetfähige PCs würde auch die Tatsache sprechen, dass zwar praktisch alle öffentlich-rechtlichen Radiosender im Internet verfügbar sind, die Fernsehkanäle von ARD und ZDF hingegen in der Regel nur Programmausschnitte ins Netz stellen“, so der Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
Die sehr komplexe Materie erfordert nun, dass alle Beteiligten die Situation nochmals intern besprechen. Dies wird in der ARD auf der Intendantensitzung am 11./12. September 2006 in Schwerin geschehen. Die Länder werden diese Thematik anlässlich der Sitzung der Rundfunkkommission am 21. September 2006 beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt diese Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung, welche der technischen Entwicklung Rechnung trägt und zugleich effektiv keine zusätzliche Belastung für die Haushalte oder Unternehmen bedeutet.
Aus bundespolitischer Sicht steht es für die SPD-Bundestagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und der Politik in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Beschluss der Ministerpräsidenten zu sehen, das bestehende Moratorium zur Gebührenpflicht von PCs Ende 2006 auslaufen zu lassen. Ersetzt wird dieses durch eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte – Fernseher, Radios usw. –auf „rundfunkfähige“ PCs ab dem 1. Januar 2007 Am 14. August 2006 kamen in Mainz die Rundfunkreferenten der Länder und Vertreter von ARD und ZDF zusammen, um über die Folgen des zum 31.12.2006 auslaufenden Moratoriums für Internet-PCs zu beraten. Dabei wurde über die nach dem 31.12.2006 bestehende Rechtslage und mögliche Optionen jenseits von Gesetzesänderungen gesprochen. „Ich mache mich dabei für einen Kompromissvorschlag stark, dass für internetfähige PC statt der Fernseh- nur die Radiogebühr gezahlt werden müsste. Für eine reduzierte GEZ-Gebühr für internetfähige PCs würde auch die Tatsache sprechen, dass zwar praktisch alle öffentlich-rechtlichen Radiosender im Internet verfügbar sind, die Fernsehkanäle von ARD und ZDF hingegen in der Regel nur Programmausschnitte ins Netz stellen“, so der Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
Die sehr komplexe Materie erfordert nun, dass alle Beteiligten die Situation nochmals intern besprechen. Dies wird in der ARD auf der Intendantensitzung am 11./12. September 2006 in Schwerin geschehen. Die Länder werden diese Thematik anlässlich der Sitzung der Rundfunkkommission am 21. September 2006 beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt diese Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung, welche der technischen Entwicklung Rechnung trägt und zugleich effektiv keine zusätzliche Belastung für die Haushalte oder Unternehmen bedeutet.