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Pressemitteilung vom 29.06.2006

Abrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung wird vereinfacht

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange informiert Vertreter der von der Neuregelung betroffenen Unternehmen - die IHK Region Stuttgart, Ostalb und Rems-Murr, ebenso die Kreishandwerkerschaft im Ostalb- und Rems-Murr-Kreis sowie die „Unternehmerfrauen im Handwerk“
Lange: „In regelmäßigen Gesprächen über die besonderen Bürokratielasten für kleine und mittlere Untenehmen, insbesondere im Handwerk haben mich betroffene Unternehmer immer wieder auf Bürokratielasten aufmerksam gemacht, die durch eine Neuregelung, die seit Anfang diesen Jahres in Kraft ist - die Vorverlegung der Beitragsfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen – entstanden sind. Diese Regelung war heiß umstritten und kritisiert – aber sie schien im Grunde unausweichlich, um einen drohenden Beitragssatzanstieg in der Rentenversicherung zu vermeiden. Nur aus diesem Grunde haben wird das gemacht.“

Mit dem neuen Verfahren zur Bürokratiekostenmessung, dem sog. Standartkostenmodell haben die Niederländer ausgezeichnete Erfolge erzielen können. Mit diesem Verfahren, das auch hierzulande ein Instrument zur Beurteilung aller Gesetze auf ihre tatsächlich verursachten Kosten hin sein wird, konnte im Fall der Vorverlegung der Beitragsfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen gezeigt werden, dass die Ausgestaltung zur Ermittlung der Beitragsfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen viel zu hohen Aufwand in bestimmten Branchen verursacht.

„Ein Beratungsunternehmen (Nord-West-Consult) hatte diese Messung im Auftrag der IHK Bonn/Rhein-Sieg durchgeführt. Es wurde ermittelt, dass die Mehrbelastung den Vorteil der Vorverlegung der Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge erheblich überschreitet und von Dauer sein würde. Außerdem sind nicht alle Unternehmen gleichmäßig von der Mehrbelastung betroffen. Während knapp die Hälfte der Unternehmen so gut wie gar nicht betroffen ist, trägt die andere die gesamt Mehrbelastung“, führt der SPD-Abgeordnete aus.

Im Zuge der Verabschiedung des ersten Gesetzes zur Entlastung des Mittelstandes von Bürokratiekosten am 29.06.2006 wird nun auch diese Regelung aufgegriffen.

Lange: „Ich freue mich sehr, dass Bundesarbeitsminister Franz Müntefering so schnell auf das Bekanntwerden der unverhältnismäßigen bürokratischen Mehrbelastung reagiert hat. Durch eine gesetzliche Klarstellung wird nun für eine Vereinfachung bei der Abrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung gesorgt.“

Arbeitgeber erhalten nun die Möglichkeit, für die Zahlung der voraussichtlichen Beitragsschuld des laufenden Monats auf das Rechnungsergebnis des Vormonats abstellen zu können. Dies wirkt sich für Unternehmen positiv aus, die bisher bei der neuen Regelung zur Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum Monatsende zusätzlichen Aufwand haben, weil sich bei ihnen durch häufigen Wechsel ihrer Mitarbeiter oder durch Schwankungen bei den erzielten Entgelten beinahe monatlich Änderungen in der Abrechnung ergeben. Unternehmen, die in der Regel gleich bleibende Löhne und Gehälter zahlen, führen wie bisher ihre Beiträge zum Monatsende an die Einzugsstelle ab. Sie hatten bisher schon nur eine Abrechnung ihrer Beiträge zu leisten. Die Neuregelung für die Fälle, in denen aufgrund der genannten Änderungen auf das Ergebnis des Vormonats abgestellt werden kann, soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Lange: „Ich freue mich sehr, dass wir so schnell auf die Bedürfnisse der betroffenen Unternehmen eingehen konnten. Das neue Instrument zur Bürokratiekostenmessung, das sog. Standartkostenmodell, birgt großes Potential. Ich erwarte mir noch weitere Erleichterungen für den Mittelstand – insbesondere auch für die mittelständisch geprägte Wirtschaft in unserer Region.“