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Pressemitteilung vom 20.01.2006
Geringverdienende Eltern müssen steuerlich mehr entlastet werden
Der Gmünder SPD- Bundestagsabgeordnete Christian Lange fordert eine Nachbesserung bei den Kabinettsbeschlüssen von Genshagen
Auf der Kabinettsklausur in Genshagen wurde neben anderen guten Maßnahmen und Konzepten in der Familienpolitik (Ausbau der Kinderbetreuung, Elterngeld) ein völlig neues Konzept zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten beschlossen, das anders als das Wahlmanifest und die bisherigen Diskussionen der SPD vorsieht: Es soll eine nach Kindesalter gestaffelte und nach oben stark erhöhte Absetzbarkeit geben: Für 0-6-Jährige gilt eine Mindestgrenze der tatsächlichen Kosten von 1.000 € (bisher 1.548 €) und eine Höchstgrenze von 5.000€ (bisher 3.000 €) - maximal sind also 4.000 € absetzbar. Für die 7-14-Jährigen entfällt die Mindestgrenze ganz, der Höchstbetrag ist ebenfalls 4.000€ - maximal absetzbar sind für diese Altersgruppe also ebenfalls 4.000 €. Insgesamt fallen Mehrkosten von 460 Mio. € pro Jahr an.
„Wir als Sozialdemokraten,“ so der Gmünder SPD- Bundestagsabgeordnete Christian Lange, „wollten immer eine Öffnung „nach unten“, d.h. ab dem ersten Euro, so dass auch Alleinerziehende und geringer Verdienende ihre Kinderbetreuungskosten absetzen können. Stattdessen wird mit dem Konzept der CDU- Familienministerin „nach oben“ geöffnet, sogar bis zu einer Höhe von 5.000 € bzw. 4.000 € Absetzbarkeit. Das hat eindeutig eine Verteilungswirkung zugunsten der höheren Einkommensgruppen und ist auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit für die SPD die falsche Richtung. Es geht nicht um mehr Geld, sondern um die Verteilungswirkung!“
In dem Konzept der SPD war die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro vorgesehen. Gerade für kleine Kinder im Kindertagesstättenalter geht es der SPD immer um frühkindliche Bildung und Integration. Die Absetzbarkeit für die ersten 1.000 € ist angesichts des Gesamtkonzeptes der SPD der Stärkung von Bildung, Betreuung und Erziehung wichtig. Die vorgesehene Regelung benachteiligt Alleinerziehende, auch schon im Vergleich zur geltenden Regelung, und schließt Geringverdiener aus, unter denen besonders viele Alleinerziehende sind.
„Familienpolitik in Deutschland muss alle Familien in den Blick nehmen und darf nicht gering verdienende Eltern benachteiligen“, so Christian Lange. Wenn es für die ganz kleinen Kinder bei einem nicht absetzbaren Mindestkostenanteil von 1.000 € pro Jahr bleibt, wird eine konsequente Ausrichtung der zusätzlichen steuerlichen Förderung auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erreicht. Die Arbeitsaufnahme auch des zweiten Elternteils, bzw. der/des Alleinerziehenden, wird durch den voll selbst zu tragenden Kostenanteil finanziell weniger attraktiv.
Die SPD will bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, der besseren Bildungschancen und der gleichstellungspolitischen Wirkung eine Absetzbarkeit ab dem ersten Euro vorsehen und die vorgesehene starke Anhebung der Absetzungshöchstgrenzen zurückzunehmen.
„Wir als Sozialdemokraten,“ so der Gmünder SPD- Bundestagsabgeordnete Christian Lange, „wollten immer eine Öffnung „nach unten“, d.h. ab dem ersten Euro, so dass auch Alleinerziehende und geringer Verdienende ihre Kinderbetreuungskosten absetzen können. Stattdessen wird mit dem Konzept der CDU- Familienministerin „nach oben“ geöffnet, sogar bis zu einer Höhe von 5.000 € bzw. 4.000 € Absetzbarkeit. Das hat eindeutig eine Verteilungswirkung zugunsten der höheren Einkommensgruppen und ist auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit für die SPD die falsche Richtung. Es geht nicht um mehr Geld, sondern um die Verteilungswirkung!“
In dem Konzept der SPD war die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro vorgesehen. Gerade für kleine Kinder im Kindertagesstättenalter geht es der SPD immer um frühkindliche Bildung und Integration. Die Absetzbarkeit für die ersten 1.000 € ist angesichts des Gesamtkonzeptes der SPD der Stärkung von Bildung, Betreuung und Erziehung wichtig. Die vorgesehene Regelung benachteiligt Alleinerziehende, auch schon im Vergleich zur geltenden Regelung, und schließt Geringverdiener aus, unter denen besonders viele Alleinerziehende sind.
„Familienpolitik in Deutschland muss alle Familien in den Blick nehmen und darf nicht gering verdienende Eltern benachteiligen“, so Christian Lange. Wenn es für die ganz kleinen Kinder bei einem nicht absetzbaren Mindestkostenanteil von 1.000 € pro Jahr bleibt, wird eine konsequente Ausrichtung der zusätzlichen steuerlichen Förderung auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erreicht. Die Arbeitsaufnahme auch des zweiten Elternteils, bzw. der/des Alleinerziehenden, wird durch den voll selbst zu tragenden Kostenanteil finanziell weniger attraktiv.
Die SPD will bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, der besseren Bildungschancen und der gleichstellungspolitischen Wirkung eine Absetzbarkeit ab dem ersten Euro vorsehen und die vorgesehene starke Anhebung der Absetzungshöchstgrenzen zurückzunehmen.