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ÜBERSICHT

 

Keine Zuschüsse für das Projekt Schulsanitätsdienst der Johanniter-Unfall-Hilfe Ostalbkreis!

Im Jahr 2004 strich das Bundesinnenministerium im Zuge eines Vergabeverfahrens die Zuschüsse für das Projekt Schulsanitätsdienst der Johanniter-Unfall-Hilfe Ostalbkreis und Landkreis Heidenheim.Der Gmünder SPD- Bundestagsabgeordnete Christian Lange setzte sich in seinem Schreiben an den CDU- Bundesminister des Innern, Wolfgang Schäuble, dafür ein, den Wegfall der Bezuschussung für Erste-Hilfe-Kurse für 10-16 jährige Schüler zu überdenken. Für die Johanniter-Unfall-Hilfe Ostalbkreis bedeutete der Verlust der Bezuschussung an den Kooperationsschulen einen Finanzierungsausfall von ca. 17.000 Euro.
Seit dem 1. Oktober 2002 wird die Ausbildung von Jugendlichen im Alter von 10 bis 16 Jahren in Erster Hilfe durch das Bundesinnenministerium gefördert. Durchgeführt wurde die Ausbildung bundesweit in den Jahren 2002 bis 2004 von allen großen Hilfsorganisationen, auch von der Johanniter-Unfall-Hilfe. Die finanzielle Förderung erfolgte durch Zuwendungen des Bundes an die Organisationen. Dieses Verfahren wurde, so der CDU- Bundesinnenminister Schäuble, von Anfang an vom Bundesrechnungshof beanstandet. Gefordert wurde eine Vergabe im Wettbewerb, das heißt aufgrund einer Ausschreibung. Dieser Forderung schloss sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages am 4. April 2003 an. Im Jahr 2004 wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Die Bietergemeinschaft für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim, der sich die Johanniter-Unfall-Hilfe angeschlossen hatte, erhielt in diesem Raum nicht den Zuschlag. Dieser ging an das Deutsche Rote Kreuz.
Diese Vergabepraxis durch das Bundesinnenministerium hält der SPD- Bundestagsabgeordnete Christian Lange für ungerecht und nicht nachvollziehbar, denn die regionale Leistungsfähigkeit der einzelnen Hilfsorganisationen in der Ausbildungsarbeit wird nicht richtig berücksichtigt.
In seinem Schreiben an den CDU- Bundesminister des Innern, Wolfgang Schäuble, bat der SPD- Bundestagsabgeordnete darum, die derzeitige Vergabepraxis zu prüfen.
Der CDU- Bundesinnenminister antwortete, dass mit dem DRK entsprechend der Vergabebedingungen ein Vertrag geschlossen wurde, nach dem die Förderung des Bundesministerium des Innern für drei Jahre, beginnend ab 2005, gewährt wird. Hier wurde ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt, das abgeschlossen ist. Der Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz wird seit fast einem Jahr vollzogen. Eine Aufhebung des Vertrags, so Wolfgang Schäuble, sei nicht möglich.