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Pressemitteilung vom 20.04.2005

B29 – LKW-Nachtfahrverbot muss vom Land angeordnet werden

Mit dem zunehmenden LKW-Verkehr auf der B29 seit Einführung der Maut steigt die Belastung der Bevölkerung enorm an.
Der Gmünder SPD-Bundestagsabgeordnete nimmt die Sorgen der Bürger ernst und fragte beim Parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann nach der Durchsetzung eines Nachtfahrverbotes auf der B29 nach.

In der Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium musste er lesen, dass es sich bei der  Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, wie einem Nachtfahrverbot, um die Durchführung der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt und dies Ländersache sei. Die Aufgabe des Verwaltungsvollzuges werde als „eigene Angelegenheit“ durch die Straßenverkehrsbehörden wahrgenommen.

Die Straßenverkehrsbehörde der Länder könne zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken, verbieten oder den Verkehr umleiten (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO).
Zur Sicherung einer möglichst einheitlichen Ermessensausübung stehen den zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Vorläufigen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) zur Verfügung, die das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit den obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder erlassen hat.

„Der Bund verfügt über keinerlei Eingriffs- oder Weisungsrechte bei verkehrsrechtlichen Einzelanordnungen wie beispielsweise eines Nachtfahrverbotes für LKW in der Ortsdurchfahrt von Mögglingen – damit ist das Land aufgefordert, dieses Nachtfahrverbot auf der B29 durch Mögglingen durchzusetzen, so es denn wirklich gewünscht wird“, so Christian Lange.