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ÜBERSICHT

Pressemitteilung vom 22.04.2005 

„Generationengerechtigkeit“ als Staatsziel ins Grundgesetz 

Lange: „Der Initiative einer Einfügung von „Generationengerechtigkeit“ ins Grundgesetz, die von überwiegend jüngeren Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen gestartet wurde, habe ich mich angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, Generationengerechtigkeit als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern.“

Was bedeutet „Generationengerechtigkeit“? Dazu zunächst ein Zitat der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission 1987): "Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen."

„Das Konzept der Generationengerechtigkeit ist Teil des Nachhaltigkeitskonzeptes und verknüpft die Bedürfnisse der heutigen Generationen mit den Lebenschancen künftiger Generationen. Die Gestaltungsspielräume der heutigen Generationen und der künftigen Generationen sollen demnach in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen. Der Staat hat in seinem Handeln nicht nur die gegenwärtigen Interessen zu berücksichtigen, sondern auch die Interessen künftiger Generationen“, erläutert Lange.

Wichtige Themenfelder der Generationengerechtigkeit habe SPD und Bundesregierung bereits besetzt. In der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist die Generationengerechtigkeit als eine von vier Säulen angelegt. Der Abgeordnete dazu: „In den Bereichen Umwelt, Energie, Familie, Bildung und Frieden haben wir wichtige Grundlagen gelegt. Weitere Anstrengungen und zusätzliche politische Instrumente sind für den Erfolg aber notwendig.“

Auf Dauer dürfe die Menschheit und dürfe Deutschland nicht auf Kosten zukünftiger Generationen leben. „Wir Unterstützer des Gruppenantrags fühlen uns nicht nur der Gegenwart, sondern auch der Zukunft verpflichtet. Generationengerechtigkeit heißt für uns, dass die Generationen füreinander Verantwortung übernehmen – die Jungen für die Alten und die Alten für die Jungen und beide gemeinsam für die noch nicht geborenen Generationen. Die Solidarität zwischen den Generationen baut in vielen Bereichen auf dem Generationenvertrag auf. Wir wollen dieses Solidarprinzip auch für die Zukunft erhalten“, so Lange.

Die Akzeptanz für den Generationenvertrag setze voraus, dass diejenigen, die heute und in Zukunft den Generationenvertrag tragen, darauf vertrauen können, dass er auch dann noch trägt, wenn sie selbst auf Leistungen angewiesen sein werden. Generationengerechtigkeit beschränke sich dabei nicht nur auf das Rentensystem. Es gehe ebenfalls um die Sicherung einer umfassenden Gerechtigkeitsbalance auf allen Gebieten. Zur Generationengerechtigkeit seien daher auch eine zukunftsfähige Finanz- und Steuerpolitik, moderne Bildung, gute Infrastruktur, intakte Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften und Frieden zuzurechnen.