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Pressemitteilung vom 21.06.2005
Christian Lange hocherfreut: Der Weg für das „Begleitete Fahren“ mit 17 ist frei!
„Im Straßenverkehrsgesetz wird künftig eine Ermächtigung eingeführt, die das Mindestalter für die Fahrerlaubnis unter gewissen Auflagen absenkt auf 17 Jahre“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange.
Fahrerlaubnisinhaber mit 17 Jahren dürfen demnach nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Diese Begleitperson steht dem Fahrer als Ansprechpartner beratend zur Verfügung. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein, darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrsregister haben und die 0,5 Promille-Grenze nicht überschreiten.
„Vom "Begleiteten Fahren mit 17" erhoffe ich mir eine wirkungsvolle Reduzierung des hohen Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern. Durch die Neuregelung kann eine erfahrene Begleitperson mäßigend auf den Fahranfänger einwirken. Hierdurch können die häufigsten Unfallursachen junger Fahranfänger - wie Fehleinschätzung von Verkehrssituationen und Überschätzung der eigenen Fahrpraxis - effektiver minimiert werden“, so Christian Lange.