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Pressemitteilung vom 18.03.2005

Bemautung von Ausweichstrecken schnell vorantreiben

Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zu
Ausweichverkehren wird Klärung bringen

Christian Lange: „Der Start der Mauterhebung am 01.01.2005 ist sehr erfolgreich verlaufen. Allerdings wird von Kommunen und von Bürgerinnen und Bürgern über die sog. LKW-Ausweichverkehre geklagt, also LKW-Verkehr, der sich von Bundes-autobahnen auf Bundesfernstrassen verlagert, um so die Maut-Gebühr zu umgehen. Das deutsche Autobahnmautgesetz bietet die Möglichkeit der Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen, wenn Ausweichverkehre unter dem Verkehrssicherheits-aspekt zu unvertretbaren Belastungen führen. Wenn sich der Verlagerungsverkehr dauerhaft erhärtet und die Verkehrssicherheit gefährdet ist, muss gehandelt werden. Die Bundesregierung ist durch das Maut-gesetz zur Beobachtung der Verkehrsverlagerungen verpflichtet und muss dem Parlament einen Bericht vorlegen.“

Die SPD-Bundestagsfraktion wolle die Möglichkeit der Bemautung von Ausweichstrecken für LKW allerdings so schnell wie möglich nutzen, denn – so der SPD-Abgeordnete: „Auch bei uns in der Region spüren wir den Ausweichverkehr. Die Bürgerinnen und Bürger klagen über den stärkeren LKW-Verkehr auf der B 14/ B 29. Wir müssen schnell genaue Daten darüber haben, ob die Belastung tatsächlich gravierend zugenommen hat.“

Um diese schnelle Klärung herbeizuführen, habe die SPD-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung nach der Bund-Länder-Zusammen-arbeit bei der Erfassung der Verkehrsströme vor und nach der Einführung der LKW-Maut in Deutschland befragt.

Insbesondere drei Fragen sind für den Bundestagsabgeordneten von besonderer Wichtigkeit.

Dies sind die Fragen

1. Welche Möglichkeiten zur Reaktion auf festgestellte Ausweichverkehre bietet das heute geltende Recht
für den Bund und wer ist für die Anwendung verantwortlich?
2. Welche den Straßenverkehr beschränkenden Anordnungen bzw. Umleitungen nach § 45 (1) StVO im Hinblick auf Ausweichverkehre können von Ländern und Kommunen getroffen werden
(Nachtfahrverbote, Verbote für Transitverkehre, Tempolimit, Ausweichrouten)? Wer kann solche Anordnungen beantragen, wer entscheidet über die Anordnung, und wer setzt sie gegebenenfalls um?
3. Welche Einschränkungen gibt es für die Bemautung von Landes- und Kommunalstraßen?

Lange: „Nach meiner Überzeugung bestehen aber schon heute auf der Basis des geltenden Rechtes Handlungsmöglichkeit für die Länderstraßen-bauverwaltungen, um bei unzumutbaren Belastungen die Ausweichstrecken für den Schwerverkehr unattraktiv zu machen. Diese Möglichkeiten sollten von den Ländern auch genutzt werden.

Es solle im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen nicht so zugehen, wie mit der Möglichkeit der Einführung einer City-Maut.

Lange dazu: „Nach der seit Anfang 2005 in Deutschland geltenden EU-Richtlinie ist es die Aufgabe der Bundesländer sowie der betroffenen Städte und Regionen, für die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte Sorge zu tragen. Weder der Bund noch die EU schreiben den Kommunen vor, welche Massnahmen sie dazu ergreifen müssen. Bis heute hat die Landesregierung noch nichts unternommen, um ihrer Verpflichtung nach-zukommen. Übrigens können nach heutiger Rechtslage die Bundesländer per Gesetz die Einführung einer City-Maut regeln, wenn sie dieses Instrument beispielsweise zur Reduzierung der Feinstaubbelastung für geeignet halten. Dazu bedarf es keiner besonderen Ermächtigung durch den Bund. Ich hoffe, man wird sich in Baden-Württemberg bei der Frage nach Maßnahmen zur Eindämmung der LKW-Ausweichverkehre nicht ebensoviel Zeit lassen, bis etwas für die Bürgerinnen und Bürger im Lande unternommen wird. Wenn das Land die gesetzliche Voraussetzung geschaffen hat, dann wäre auch für die Gemeinden entlang von B 14 und B 29 eine weitere Möglichkeit geschaffen, den Ausweichverkehr zu bekämpfen.“