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ÜBERSICHT

Pressemitteilung vom 11.03.2005

Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz von Vorstandsvergütungen vorgestellt: Großer Erfolg für den Anlegerschutz in Deutschland

Bundesjustizministerin Zypries schwenkt auf Christian Langes Vorschlag ein

Lange: “Ich begrüße den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Verbesserung der Transparenz von Vorstandsvergütungen. Insbesondere möchte ich hervorheben, dass der Gesetzentwurf nicht lediglich die 30 DAX-Unternehmen in die Pflicht nimmt, sondern für alle börsennotierten Unternehmen zur Anwendung kommt. Dies ist ein deutlicher Zugewinn. Der Gesetzentwurf gilt außerdem für jedes einzelne Vorstandsmitglied und beinhaltet die Lösung eines opting out, d.h. die Offenlegungspflichten können unterbleiben, wenn dies die Hauptversammlung mit mind. Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt.“

Der Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesjustizministerin Zypries ist ein von Christian Lange erarbeiteter Gesetzentwurf vorangegangen, der in einer Pressekonferenz am 19.1.2005 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Lange dazu: „Mit meinem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz von Vorstandsvergütungen habe ich die Diskussion der letzten Jahre um Managervergütungen aufgegriffen, die insbesondere seit der Mannesmann-Übernahme auftraten.“

Klaus Esser sowie weitere Managern des Mannesmann-Konzerns mussten sich wegen des Vorwurfs der „gemeinschaftlichen Untreue in einem besonders schweren Fall” beziehungsweise Beihilfe verantworten. Sie hatten, so die Anklage, die 180 Milliarden Euro teure Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.

„Durch fehlende Transparenz wurde dieser unhaltbare Zustand begünstig“, so Christian Lange.

Zwar habe die Bundesregierung durch die in 2001 eingesetzten „Cromme-Kommission“ einen „Corporate Governance Kodex“ entwickeln lassen, welcher klare Verhaltensstandards für Transparenz und Vertrauen in deutsche Unternehmen setze. Dieser Kodex sei aber von den meisten börsennotierten Gesellschaften nicht befolgt worden.

„Unter anderem empfiehlt der Kodex, die jeweiligen Bezüge eines jeden Vorstandsmitgliedes zu veröffentlichen. Allerdings handelt es sich nur um eine Empfehlung. Nach dem Motto „comply or explain“ können Unternehmen von der Regelung des Kodex abweichen, wenn Sie diese Abweichung gesondert erklären. Nach geltendem Recht müssen Aktiengesellschaften lediglich das Gesamtgehalt des Vorstandes veröffentlichen. Dieses wird pauschalisiert im Anhang des Jahresabschlusses bzw. des Konzernabschlusses veröffentlicht. Weitere Vorschriften zur Transparenz sieht das Handelsgesetzbuch nicht vor. Eine pauschalisierte Nennung im Jahresabschluss lässt aber nicht erkennen, ob und wie diese Vergütung mit Erfolg und Misserfolg des Unternehmens verknüpft ist. Auch ist unklar, welche Vergütungspolitik das Unternehmen verfolgt und welche Anreize für den Vorstand gesetzt werden. Die im Kodex geregelten Kriterien legen demnach die besondere Anreizstruktur der Vorstandsvergütungen nicht offen“, so der SPD-Bundestagabgeordnete. 

Die weitgehende Nichtbefolgung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex zur Transparenz der Vorstandsvergütungen durch die große Mehrzahl der börsennotierten Gesellschaften zeige eindeutig, dass eine Reaktion des Gesetzgebers dringend erforderlich sei, so der SPD-Bundestagsabgeordnete.

Lange: “Die heutige Pressekonferenz der Cromme-Kommission hat dies erneut bestätigt. Umso mehr freue ich mich, dass das Bundesjustizministerium nun schnell und umfassend auf diese Missstände reagiert.“

Der „Goldene Handschlag“ für Klaus Esser beispielsweise sei weder für Beschäftigte des Unternehmens, noch für seine Aktionäre erklärbar gewesen. Lange: „Schließlich geht es bei Vergütungen, variablen wie fixen, oder Abfindungen bei Übernahmen nicht nur um die Höhe des Geldbetrages. Transparenz bei Vorstandsvergütungen soll nachvollziehbar machen, wer im Unternehmen nach welchem Anreiz handelt. Bedenkt eine gelungene Übernahme höheren persönlichen Gewinn? Sind Einkommen einzelner Vorstandsmitglieder an bestimmte Entwicklungen im Unternehmen gekoppelt? Beschäftigte im Unternehmen und Aktionäre haben das Recht, diese Abhängigkeiten nachzuvollziehen. Das dient nicht nur einer Unternehmenskultur, die die Leistungen und Interessen aller Beschäftigten einbezieht, sondern auch einer fortschrittlichen Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland.“

Es handle sich bei dem vorgestellten Gesetzentwurf nicht um Voyeurismus oder Schüren einer Neiddebatte.

Lange: „Der Anlegerschutz steht im Vordergrund und erfährt auch eine deutliche Aufwertung; nicht zuletzt wird damit auch die Aktienkultur in Deutschland gefördert. Das war auch das Ziel meiner Gesetzesinitiative. Allerdings ist der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums nicht so detailliert, wie der von mir vorgelegte Gesetzentwurf. Bei der am Montag, den 14.3.2005 stattfindenden fraktionsinternen Anhörung wird erörtert werden, ob eine weitere Präzisierung der einzelnen Offenlegungspflichten notwendig ist. Der heute vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz von Vorstandsvergütungen ist ein deutlicher Gewinn in Sachen Anlegerschutz. Der von mir vorgelegte Gesetzentwurf erübrigt sich damit.“