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Pressemitteilung vom 06.07.2005 

Stoiber setzt Köhler unter Druck

Lange fordert Respekt vor der Entscheidung des Bundespräsidenten 

Lange: „Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am Freitag die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes verloren und im Anschluss beim Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments beantragt. Bundespräsident Horst Köhler kann nun den Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes innerhalb von 21 Tagen auflösen. Auf diesem Weg wäre der Weg frei für Neuwahlen am 18. September. Es obliegt Bundespräsident Köhlers Prüfung und Entscheidung, ob die Begründung des Bundeskanzlers, Neuwahlen vorzuschlagen, verfassungsgemäß ist.“
Es erfordere der Respekt vor der Aufgabe des Bundespräsidenten, diesem bei seiner Entscheidungsfindung nicht hereinzureden oder gar Druck auszuüben, wie dies Stoiber tue. Der CSU-Chef hat öffentlich darauf hingewiesen, es sei eine Katastrophe, wenn der Bundespräsidenten und das Verfassungsgericht „aus juristischen Gründen“, Neuwahlen im Herbst blockierten.
Lange: „Von einer Katastrophe zu sprechen, halte ich für der Situation nicht angemessen. Ich habe volles Vertrauen in die Unabhängigkeit des Bundespräsidenten. Er wird in aller Ruhe die Verfassungsmäßigkeit des eingeschlagenen Verfahrens für Neuwahlen prüfen. Eine Hereinreden beschädigt das Amt des Bundespräsidenten. Dies kann auch die CDU oder Herr Stoiber nicht wollen.“
Es sei klar, dass die SPD den Weg von Neuwahlen gehen will, um den Wählerinnen und Wählern die Entscheidung über die Grundausrichtung der künftigen Politik in Deutschland selbst zu überlassen. Dies gehe aber nicht soweit, dass die verfassungsrechtliche Bewertung durch den Bundespräsidenten kurzerhand vom Tisch gewischt würde, so wie dies Stoiber durch die öffentliche Gängelung des Bundespräsidenten offenbar anstrebe. 
„Der Bundespräsident und voraussichtlich auch das Bundesverfassungsgericht müssen und werden sich ausschließlich an der Verfassung orientieren. Danach werden sie eine souveräne Entscheidung treffen. Unser Verfassungsrecht ist nicht beliebig auslegbar. Ich erwarte voller Respekt auf Bundespräsident Köhlers Entscheidung. Bis dahin sollte sich auch Edmund Stoiber noch gedulden können“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete.