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Beitrag für die Backnanger Kreiszeitung vom 28.01.2005
Exzellenz verträgt Transparenz!
Rubrik: "Das Wort hat..."
Liebe Leserinnen und Leser,
Liebe Leserinnen und Leser,
Transparenz liegt ja gerade hoch im Kurs. Doch unabhängig von diesen
„Modeerscheinungen“ setze ich mich dafür bereits seit meinem Einzug in
den Deutschen Bundestag ein. Deshalb habe ich auch einen Gesetzentwurf
eingebracht, der die Offenlegung von Vorstandsvergütungen von
börsennotierten Unternehmen fordert. Eine Untersuchung des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und Infratest Sozialforschung
hat ergeben, dass über drei Viertel aller Deutschen großen
Wirtschaftsunternehmen wenig oder gar kein Vertrauen entgegenbringen.
Nur rund 23 % aller Befragten hielten die Höhe von Managergehältern für
gerechtfertigt. Das DIW geht davon aus, dass sich durch eine
individuelle Offenlegung von Managergehältern die Einstellung zum
Wirtschafts-system insgesamt verbessern dürfte.
Die Bundesregierung hat mit der 2001 eingesetzten „Cromme-Kommission“ einige Verbesserungen erreicht. Sie entwickelte einen „Corporate Governance Kodex“. Dort heißt es „Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und solche mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben sollen individualisiert erfolgen.“ Nach geltendem Recht müssen Aktiengesellschaften lediglich das Gesamtgehalt des Vorstandes veröffentlichen. Weitere Vorschriften zur Transparenz sieht das Handelsgesetzbuch nicht vor.
Nicht einmal ein Drittel der Dax-Unternehmen, welche alle den Kodex unterschrieben haben, hielt sich im letzten Jahr an die Offenlegungsempfehlung. Nur neun Unternehmen, darunter auch Unter-nehmen mit Bundesbeteiligung (Deutsche Telekom, Deutsche Post), weisen die Gehälter individualisiert aus. Eine Umfrage des Handelsblatts unter den Dax-Unternehmen ergab, dass die Mehrheit auch in Zukunft die Bezüge ihrer Vorstandsgehälter nicht individualisiert veröffentlichen wollen.
Woran auch immer die Zurückhaltung gelegen hat, die Einhaltung der Empfehlungen des Kodex scheint nur durch eine gesetzliche Regelung möglich. Deshalb habe ich den „Gesetzentwurf zur Verbes-serung der Transparenz von Vorstandsvergütungen“ eingebracht. Der vom renommierten Frankfurter Bankrechtler Prof. Theodor Baums konzipierte Gesetzentwurf soll den Kodex nicht ersetzen, sondern ihn durch einen gesetzlichen Mindeststandard ergänzen.
Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Veröffentlichung aller Bezüge vor, der festen wie der variablen. Aktienoptionen, Pensionszusagen und Sachbezüge wie Dienstwagen und Villen werden eingeschlossen. Des Weiteren schreibt er eine vereinheitlichte Angabe der Bezüge vor. Diese werden jährlich von Wirtschaftsprüfern geprüft. Transparente Managementgehälter haben den Vorteil, dass sie zu einem funktionierenden „Markt für Vorstandsbezüge“ führen könnten.
Durch Verabschiedung unseres Gesetz-entwurfs würde Deutschland den internationalen Standard erreichen. Die Briten verlangen im „Companies Act 1985“ seit 2002 die Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsgehälter aller Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus muss in einem detaillierten „Directors’ Renumeration Report“ angegeben werden, unter welchen Bedingungen die erfolgsabhängigen Komponenten des Gehaltes gezahlt werden. Auch Frankreich, die Niederlande, Irland, Schweden oder die Schweiz fordern die individuelle Offenlegung von Vorstandsgehältern, ebenso wie die EU-Kommission. In den USA ist dies bereits gang und gäbe.
Bei der Debatte um die Verbesserung der Transparenz von Managergehältern han-delt es sich keineswegs um eine Neiddebatte. Wer außerordentliche Leistungen erbringt, soll auch angemessen bezahlt werden. Für Geheimniskrämerei besteht dann aber kein Anlass. Denn: Exzellenz verträgt Transparenz. Die Bundesregierung sieht auch die Notwendigkeit der Offenlegung von Managergehältern, will aber mit einer gesetzlichen Regelung noch warten. Ich hingegen meine, dass die Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung des Kodex hatten. Über Verbesserungen der Transparenz ist genug geredet worden – nun ist es Zeit zu handeln.
Ihr Christian Lange
Die Bundesregierung hat mit der 2001 eingesetzten „Cromme-Kommission“ einige Verbesserungen erreicht. Sie entwickelte einen „Corporate Governance Kodex“. Dort heißt es „Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und solche mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben sollen individualisiert erfolgen.“ Nach geltendem Recht müssen Aktiengesellschaften lediglich das Gesamtgehalt des Vorstandes veröffentlichen. Weitere Vorschriften zur Transparenz sieht das Handelsgesetzbuch nicht vor.
Nicht einmal ein Drittel der Dax-Unternehmen, welche alle den Kodex unterschrieben haben, hielt sich im letzten Jahr an die Offenlegungsempfehlung. Nur neun Unternehmen, darunter auch Unter-nehmen mit Bundesbeteiligung (Deutsche Telekom, Deutsche Post), weisen die Gehälter individualisiert aus. Eine Umfrage des Handelsblatts unter den Dax-Unternehmen ergab, dass die Mehrheit auch in Zukunft die Bezüge ihrer Vorstandsgehälter nicht individualisiert veröffentlichen wollen.
Woran auch immer die Zurückhaltung gelegen hat, die Einhaltung der Empfehlungen des Kodex scheint nur durch eine gesetzliche Regelung möglich. Deshalb habe ich den „Gesetzentwurf zur Verbes-serung der Transparenz von Vorstandsvergütungen“ eingebracht. Der vom renommierten Frankfurter Bankrechtler Prof. Theodor Baums konzipierte Gesetzentwurf soll den Kodex nicht ersetzen, sondern ihn durch einen gesetzlichen Mindeststandard ergänzen.
Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Veröffentlichung aller Bezüge vor, der festen wie der variablen. Aktienoptionen, Pensionszusagen und Sachbezüge wie Dienstwagen und Villen werden eingeschlossen. Des Weiteren schreibt er eine vereinheitlichte Angabe der Bezüge vor. Diese werden jährlich von Wirtschaftsprüfern geprüft. Transparente Managementgehälter haben den Vorteil, dass sie zu einem funktionierenden „Markt für Vorstandsbezüge“ führen könnten.
Durch Verabschiedung unseres Gesetz-entwurfs würde Deutschland den internationalen Standard erreichen. Die Briten verlangen im „Companies Act 1985“ seit 2002 die Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsgehälter aller Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus muss in einem detaillierten „Directors’ Renumeration Report“ angegeben werden, unter welchen Bedingungen die erfolgsabhängigen Komponenten des Gehaltes gezahlt werden. Auch Frankreich, die Niederlande, Irland, Schweden oder die Schweiz fordern die individuelle Offenlegung von Vorstandsgehältern, ebenso wie die EU-Kommission. In den USA ist dies bereits gang und gäbe.
Bei der Debatte um die Verbesserung der Transparenz von Managergehältern han-delt es sich keineswegs um eine Neiddebatte. Wer außerordentliche Leistungen erbringt, soll auch angemessen bezahlt werden. Für Geheimniskrämerei besteht dann aber kein Anlass. Denn: Exzellenz verträgt Transparenz. Die Bundesregierung sieht auch die Notwendigkeit der Offenlegung von Managergehältern, will aber mit einer gesetzlichen Regelung noch warten. Ich hingegen meine, dass die Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung des Kodex hatten. Über Verbesserungen der Transparenz ist genug geredet worden – nun ist es Zeit zu handeln.
Ihr Christian Lange