... zurück zur
Pressemitteilung vom 05.10.2005
Bemautung der B14 zwischen Winnenden und Backnang
Lange begrüßt die Absicht das Straßenverkehrsrecht zu ändern.
„Eine konkrete Aussage zur Bemautung der B14 ist aus den genannten Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.“ so Christian Lange, nachdem er eine Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Achim Großmann, erhielt.
In dem Schreiben heißt es: Aussagekräftige Ergebnisse über Ausweichverkehre werden – in Abstimmung mit den Ländern – wegen der erforderlichen Vorher-/Nachher-Untersuchung erst im Herbst 2005 vorliegen. Die Ermittlung potentieller Ausweichrouten für schwere Lkw kann umfassend nur mit Hilfe von Modellrechnungen durchgeführt werden. Parallel dazu werden Verlagerungseffekte auf der Grundlage von aktuellen Verkehrsdaten untersucht. Bei nachweislichen Ausweichverkehren kann unter bestimmten Bedingungen nach Anhörung der EU-Kommission die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen ausgedehnt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. Aufgrund der Unterschiede einzelner Streckenabschnitte wird aber in jedem Fall eine Einzelbetrachtung erforderlich sein. Vor einer Bemautung von Bundesstraßen wird auch geprüft werden, ob dies tatsächlich zu einer Rückverlagerung des Verkehrs auf die Autobahnen führt oder ob eine weitere Verlagerung auf andere Straßen erfolgt. Auch Aspekte des Wirtschaftsverkehrs sind zu berücksichtigen.
Eine Einbeziehung von Bundesstraßenabschnitten in das Lkw-Mautsystem ist ab 2006 möglich.
Unter den Voraussetzungen, dass die besonderen örtlichen Verhältnisse zu einer außergewöhnlichen Gefahrenlage und zwar entweder für die Sicherheit und Ordnung oder aber für die Wohnbevölkerung hinsichtlich Lärm und Abgasen führen, können die Straßenverkehrsbehörden nach pflichtgemäßen Ermessen Anordnungen über die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken treffen. Da diese Regelungen nicht in allen Einzelfällen Abhilfe bei Belästigungen schaffen können, wird durch das Bundesverkehrsministerium und den Ländern derzeit geprüft, in wieweit durch eine Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften dem Aspekt der Maut-Ausweichverkehre Rechnung getragen werden kann.
„Ich bin der Ansicht, dass zunächst alle anderen Möglichkeiten, wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, geprüft werden müssten, ehe eine Bemautung der B14 in Betracht gezogen werden kann. Deshalb begrüße ich auch, daß Bund und Länder eine Änderung des Straßenverkehrsrechts prüfen, um den Mautausweichverkehr in den Griff zu kriegen.“, so die Meinung des Backnanger SPD-Bundestagsabgeordneten.
In dem Schreiben heißt es: Aussagekräftige Ergebnisse über Ausweichverkehre werden – in Abstimmung mit den Ländern – wegen der erforderlichen Vorher-/Nachher-Untersuchung erst im Herbst 2005 vorliegen. Die Ermittlung potentieller Ausweichrouten für schwere Lkw kann umfassend nur mit Hilfe von Modellrechnungen durchgeführt werden. Parallel dazu werden Verlagerungseffekte auf der Grundlage von aktuellen Verkehrsdaten untersucht. Bei nachweislichen Ausweichverkehren kann unter bestimmten Bedingungen nach Anhörung der EU-Kommission die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen ausgedehnt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. Aufgrund der Unterschiede einzelner Streckenabschnitte wird aber in jedem Fall eine Einzelbetrachtung erforderlich sein. Vor einer Bemautung von Bundesstraßen wird auch geprüft werden, ob dies tatsächlich zu einer Rückverlagerung des Verkehrs auf die Autobahnen führt oder ob eine weitere Verlagerung auf andere Straßen erfolgt. Auch Aspekte des Wirtschaftsverkehrs sind zu berücksichtigen.
Eine Einbeziehung von Bundesstraßenabschnitten in das Lkw-Mautsystem ist ab 2006 möglich.
Unter den Voraussetzungen, dass die besonderen örtlichen Verhältnisse zu einer außergewöhnlichen Gefahrenlage und zwar entweder für die Sicherheit und Ordnung oder aber für die Wohnbevölkerung hinsichtlich Lärm und Abgasen führen, können die Straßenverkehrsbehörden nach pflichtgemäßen Ermessen Anordnungen über die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken treffen. Da diese Regelungen nicht in allen Einzelfällen Abhilfe bei Belästigungen schaffen können, wird durch das Bundesverkehrsministerium und den Ländern derzeit geprüft, in wieweit durch eine Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften dem Aspekt der Maut-Ausweichverkehre Rechnung getragen werden kann.
„Ich bin der Ansicht, dass zunächst alle anderen Möglichkeiten, wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, geprüft werden müssten, ehe eine Bemautung der B14 in Betracht gezogen werden kann. Deshalb begrüße ich auch, daß Bund und Länder eine Änderung des Straßenverkehrsrechts prüfen, um den Mautausweichverkehr in den Griff zu kriegen.“, so die Meinung des Backnanger SPD-Bundestagsabgeordneten.