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Pressemitteilung vom 09.08.2005
Falscher Adressat - Ministerpräsident Oettinger hat im Bundesrat den Gesetzentwurf über die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge durchgewunken
Christian Lange schreibt an Kreishandwerkerschaft Rems-Murr
Lange: „Ich möchte klarstellen, dass die Kreishandwerkerschaft mit ihrer geplanten Protestaktion den Eindruck erweckt, als sei Ministerpräsident Oettinger gegen die Maßnahme der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze der Rentenversicherung gewesen. Dies ist aber nicht der Fall. Fakt ist: Gerade Baden-Württemberg hat doch durch seine Stimmenthaltung das Gesetz über die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Bundesrat durchgewunken. Ministerpräsident Oettinger ist damit der falsche Adressat der Aktion des Handwerks.“
Die Vorverlegung ist erforderlich, um einen drohenden Beitragssatzanstieg in der Rentenversicherung zu vermeiden. „Deshalb haben auch die CDU-geführten Länder im Bundesrat zugestimmt“, so der SPD-Abgeordnete.
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung trotz ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bei 19,5 Prozent stabilisiert. Lange: „Dies soll auch so bleiben. Würden wir nicht gegensteuern, müsste der Beitragssatz im Jahr 2006 angehoben werden. Unser Ziel ist aber, die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen zu lassen – das ist wichtig für Wachstum und Beschäftigung.“
Das Vorziehen der Fälligkeit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge um zwei Wochen verbessert die Kassenlage der Sozialversicherung im Jahr 2006 einmalig um rund 20 Mrd. Euro. Zwar könnte es in kleinen und mittelständischen Unternehmen, insbesondere in kleinen Handwerksbetrieben mit variablen Gehaltsbestandteilen in der Tat zu einem höheren Aufwand kommen, so Lange. Gegenüber der Alternative einer Beitragserhöhung falle dieser jedoch betriebswirtschaftlich kaum ins Gewicht.
Lange:“ Im Vergleich zu einer Erhöhung des Beitragssatzes ist das die eindeutig besser Maßnahme, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung leistet. Sicherlich der Grund, weshalb Ministerpräsident Oettinger den Gesetzentwurf im Bundesrat billigte.“
Die Vorverlegung ist erforderlich, um einen drohenden Beitragssatzanstieg in der Rentenversicherung zu vermeiden. „Deshalb haben auch die CDU-geführten Länder im Bundesrat zugestimmt“, so der SPD-Abgeordnete.
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung trotz ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bei 19,5 Prozent stabilisiert. Lange: „Dies soll auch so bleiben. Würden wir nicht gegensteuern, müsste der Beitragssatz im Jahr 2006 angehoben werden. Unser Ziel ist aber, die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen zu lassen – das ist wichtig für Wachstum und Beschäftigung.“
Das Vorziehen der Fälligkeit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge um zwei Wochen verbessert die Kassenlage der Sozialversicherung im Jahr 2006 einmalig um rund 20 Mrd. Euro. Zwar könnte es in kleinen und mittelständischen Unternehmen, insbesondere in kleinen Handwerksbetrieben mit variablen Gehaltsbestandteilen in der Tat zu einem höheren Aufwand kommen, so Lange. Gegenüber der Alternative einer Beitragserhöhung falle dieser jedoch betriebswirtschaftlich kaum ins Gewicht.
Lange:“ Im Vergleich zu einer Erhöhung des Beitragssatzes ist das die eindeutig besser Maßnahme, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung leistet. Sicherlich der Grund, weshalb Ministerpräsident Oettinger den Gesetzentwurf im Bundesrat billigte.“