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Presseerklärung vom 19.01.2005

Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Offenlegung von Managergehälter

Bei ihren Gehältern und Bezügen üben sich deutsche Konzernlenker in Geheimniskrämerei. Der vorgestellte Gesetzentwurf fordert nun die Offenlegung von Vorstandsvergütungen
Christian Lange: "Mein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz von Vorstandsvergütungen greift die Diskussion der letzten Jahre um Managervergütungen, insbesondere seit der Mannesmann-Übernahme auf. Bestehende Defizite müssen endlich ausgeräumt werden."

Klaus Esser sowie weitere Managern des Mannesmann-Konzerns mussten sich wegen des Vorwurfs der "gemeinschaftlichen Untreue in einem besonders schweren Fall" beziehungsweise Beihilfe verantworten. Sie hatten, so die Anklage, die 180 Milliarden Euro teure Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.
"Ein unhaltbarer Zustand, der durch fehlende Transparenz begünstigt wird," so Lange.

Die weitgehende Nichtbefolgung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex zur Transparenz der Vorstandsvergütungen durch die große Mehrzahl der börsennotierten Gesellschaften zeige, dass eine Reaktion des Gesetzgebers dringend erforderlich sei, so der SPD-Bundestagsabgeordnete.

"Die Bundesregierung hat durch die in 2001 eingesetzten "Cromme-Kommission" einen "Corporate Governance Kodex" entwickeln lassen, welcher klare Verhaltensstandards für Transparenz und Vertrauen in deutsche Unternehmen setzt. Unter anderem empfiehlt der Kodex, die jeweiligen Bezüge eines jeden Vorstandsmitgliedes zu veröffentlichen. Allerdings handelt es sich nur um eine Empfehlung. Nach dem Motto "comply or explain" können Unternehmen von der Regelung des Kodex abweichen, wenn sie diese Abweichung gesondert erklären. Nach geltendem Recht müssen Aktiengesellschaften lediglich das Gesamtgehalt des Vorstandes veröffentlichen. Dieses wird pauschalisiert im Anhang des Jahresabschlusses bzw. des Konzernabschlusses veröffentlicht. Weitere Vorschriften zur Transparenz sieht das Handelsgesetzbuch nicht vor. Eine pauschalisierte Nennung im Jahresabschluss lässt aber nicht erkennen, ob und wie diese Vergütung mit Erfolg und Misserfolg des Unternehmens verknüpft ist. Auch ist unklar, welche Vergütungspolitik das Unternehmen verfolgt und welche Anreize für den Vorstand gesetzt werden. Die im Kodex geregelten Kriterien legen demnach die besondere Anreizstruktur der Vorstandsvergütungen nicht offen. Es geht hier insbesondere auch nicht um eine "Neiddebatte", sondern v.a. darum, dass ein potentieller Kapitalanleger nicht erkennen kann, welche Motive die Handlungen der Vorstände bestimmen. Was im Kodex fehlt, aber besonders wichtig ist, um individuelle Anreizstrukturen abzuschätzen, sind die Pensionsleistungen, Zahlungen durch Dritte und Abfindungen bei Übernahmen", so Lange.

Eine gesetzliche Regelung erübrige sich auch dann nicht, wenn sich künftig eine Mehrheit der börsennotierten Gesellschaften den Empfehlungen des Kodex anschließen sollten, auch wenn wohl kaum damit zu rechnen sei.

Lange dazu: "Nicht einmal ein Drittel der Dax-Unternehmen, welche alle den Kodex unterschrieben haben, hielt sich im letzten Jahr an die Offenlegungsempfehlung. Nur neun Unternehmen, darunter auch Unternehmen mit Bundesbeteiligung (Deutsche Telekom, Deutsche Post), weisen die Gehälter individualisiert aus. Eine Umfrage des Handelsblatts unter den Dax-Unternehmen ergab außerdem, dass die Mehrheit von Deutschlands börsennotierten Großkonzernen auch in Zukunft die Bezüge ihrer Vorstandsgehälter nicht individualisiert veröffentlichen wollen."

Der "Goldene Handschlag" für Klaus Esser beispielsweise sei weder für Beschäftigte des Unternehmens, noch für seine Aktionäre erklärbar gewesen. Lange: "Schließlich geht es bei Vergütungen, variablen wie fixen, oder Abfindungen bei Übernahmen nicht nur um die Höhe des Geldbetrages. Transparenz bei Vorstandsvergütungen soll nachvollziehbar machen, wer im Unternehmen nach welchem Anreiz handelt. Bedenkt eine gelungene Übernahme höheren persönlichen Gewinn? Sind Einkommen einzelner Vorstandsmitglieder an bestimmte Entwicklungen im Unternehmen gekoppelt? Beschäftigte im Unternehmen und Aktionäre haben das Recht, diese Abhängigkeiten nachzuvollziehen. Das dient nicht nur einer Unternehmenskultur, die die Leistungen und Interessen aller Beschäftigten einbezieht, sondern auch einer fortschrittlichen Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland."

Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz von Vorstandsvergütungen würde Deutschland internationalen Standard erreichen. So ist die individuelle Offenlegung von Vorstandsvergütungen in vielen europäischen Ländern - wie beispielsweise in Frankreich, Schweden, Österreich, in der Schweiz, Niederlande, England aber auch in den USA - übliche Praxis.

Lange: "Gemeinsam mit weiteren 20 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion habe ich nun den "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz von Vorstandsvergütungen" eingebracht, der den Kodex sinnvoll ergänzt. Der Gesetzentwurf wurde vom renommierten Frankfurter Bankrechtler Prof. Theodor Baums konzipiert. Er soll den Kodex nicht ersetzen, sondern ihn durch einen gesetzlichen Mindeststandard ergänzen. Auch die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit der Offenlegung von Managergehältern, will aber mit einer gesetzlichen Regelung noch warten. Ich hingegen meine, dass die Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung des Kodex hatten. Über Verbesserungen der Transparenz ist genug geredet worden - nun ist es Zeit zu handeln."