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Pressemitteilung vom 06.01.2005 

Gmünder SPD-Bundestagsabgeordneter Christian Lange ergreift Initiative in Sachen Einbürgerungsfeier 

Vorbild Rheinland-Pfalz: Einbürgerungsfeiern sollten auch im Ostalbkreis stattfinden
Mit der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben die Ausländerinnen und Ausländer eine Vielzahl von Rechten und Pflichten.
Christian Lange hält es daher auch im Hinblick auf die weitere Integration für angemessen, dass Einbürgerungen im Ostalbkreis künftig in einem feierlichen Rahmen vollzogen werden.

Im Anschluss lesen Sie das Schreiben des Gmünder Abgeordneten Lange an den Landrat des Ostalbkreises.

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben die Ausländerinnen und Ausländer eine Vielzahl von Rechten und Pflichten. Soweit die betroffenen Personen nicht aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammen, erlangen sie mit der deutschen Staatsangehörigkeit zudem die Unionsbürgerschaft und damit Freizügigkeit in den übrigen Mitgliedstaaten der EU. Die Einbürgerung stellt somit für die betroffenen Personen in rechtlicher Hinsicht wie auch für ihre persönliche Lebensplanung ein bedeutendes Ereignis dar. Ich halte es daher auch im Hinblick auf die weitere Integration für angemessen, dass Einbürgerungen im Ostalbkreis künftig in einem feierlichen Rahmen vollzogen werden, um den betroffenen Personen die Bedeutung dieses rechtsbegründenden Staatsaktes stärker bewusst zu machen.
Die Praxis bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist bislang bei uns im Ostalbkreis sehr nüchtern. Der zuständige Sachbearbeiter händigt die Urkunde aus. Zuvor wurde im Rahmen eines Einzelgesprächs die sogenannte Loyalitätsprüfung durchgeführt.
Ich schlage vor, zukünftig die Aushändigung der Einbürgerungsurkunden im Landratsamt im Rahmen einer Feierstunde stattfinden zu lassen, zu der eine größere Zahl einzubürgernder Personen einzuladen ist. Der Behördenleiter beziehungsweise die Behördenleiterin soll eine Ansprache an die Neubürgerinnen und Neubürger richten, bevor die Urkunden ausgehändigt werden. Außerdem sollen die Eingebürgerten ein Exemplar des Grundgesetzes und der Landesverfassung erhalten. Die Nationalhymne soll Teil der Feier sein.
Dieser Vorschlag basiert auf einem Rundschreiben des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck an alle Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte seines Landes. Ich halte dies für eine nachahmenswerte Anregung, zumal vor Jahrzehnten dies in Baden-Württemberg auch schon einmal üblich war.

Mit freundlichen Grüßen