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Pressemeldung vom 4.11.2004
Hartz IV: Jeder Jugendliche erhält eine Angebot
Für die Akteure, die zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten - die öffentliche Beschäftigung - entwickeln und organisieren, gelten folgende Eckpunkte:
- Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten sind die Aktivierungsquoten von 52 % für die jüngeren Arbeitslosen unter 25 Jahren und von 23 % für alle anderen zu berücksichtigen.
- Die Umsetzung individueller Eingliederungspläne hat zeitnah zu erfolgen.
- Arbeitsgelegenheiten dürfen den Wettbewerb nicht verzerren. Für Personen, die von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind, soll dabei kein langfristig angelegter öffentlicher Beschäftigungssektor geschaffen werden.
- Die Beschäftigung in diesem Bereich soll den betroffenen Personen eine arbeitsrechtlich relevante Perspektive erschließen.
Arbeitsgelegenheiten dienen
- der Qualifizierung und Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt, insbesondere bei Jugendlichen,
- dem Erhalt und der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit,
- der sozialen Integration und gesamtgesellschaftlichem Interesse.
Die Arbeitsagenturen und die Kommunen treffen mit den Trägern eine Vereinbarung über Dauer, Einsatzort sowie Art und Umfang der Qualifizierung und Begleitung. Die lokalen Erfordernisse, die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen und der Mix vielfältiger Methoden sind bei der Umsetzung der öffentlichen Beschäftigung zu berücksichtigen. In den vergangenen Jahren sind vielfältige auf die regionalen Besonderheiten und die unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnittene Strukturen und Dienstleitungen entstanden, die ihren Niederschlag in einer vielfältigen Träger- und Maßnahmenlandschaft für öffentliche Beschäftigung gefunden haben. Die Finanzierung laufender und zukünftiger Integrationsmaßnahmen erfolgt durch den Bund. Im Jahr 2005 werden in Baden-Württemberg voraussichtlich rund 360 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zur Verfügung stehen. Dazu können bereits heute rund 80 Millionen Euro für die Fortführung laufender Maßnahmen sowie die Aufnahme neuer Maßnahmen im Jahr 2005 gebunden werden. Die regionale Aufteilung dieser Finanzmittel ist bekannt. Somit steht den Gesprächen vor Ort zwischen Agenturen für Arbeit und Maßnahme- und Beschäftigungsträgern nichts mehr im Wege, damit vorhandene und erfolgreiche Integrationsangebote weitergeführt und neue Angebote im Rahmen des Budgets geschaffen werden können. Mit einer Initiative für die zusätzliche Beschäftigung von Arbeitslosenhilfebeziehern wird bereits im Jahre 2004 die Schaffung von bis zu 6.000 zusätzlichen Integrations- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg angestrebt. In allen Fällen wird ein enger Dialog von Arbeitsagenturen, Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege empfohlen, damit vor Ort abgestimmtes und einheitliches Handeln die Integration der Hilfebedürftigen fördert. Jedem Jugendlichen ein passendes Angebot zu bieten, das muss das Ziel sein.