MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
Das Wort kommt vom lateinischens indemnitas und bedeutet "Schadloshaltung". Niemand soll den Abgeordneten, weil er sich im Parlament auf bestimmte Art geäußert oder abgestimmt hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgen können. Dieser Schutz gilt zu aller Zeit, sogar nach dem Ausscheiden aus dem Parlament. Ausgenommen sind aber verleumderische Beleidigungen.