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Sitzungswoche vom 18.02. - 22.02.2008
Topthema
Drei Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms
Am Donnerstag wurden in 1. Lesung der Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften" (Drs. 16/8148), der Regierungsentwurf eines "Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes" (Drs. 16/8149) sowie der Regierungsentwurf eines "Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Drs. 16/8150) im Deutschen Bundestag beraten. Darüber hinaus hat der Bundestag den „Bericht der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) über die Bestandsaufnahme und den Handlungsbedarf bei der Förderung des Exportes Erneuerbarer-Energien-Technologien 2003/2004“ (Drs. 15/5938, 16/480 Nr. 1.17, 16/4962) debattiert.
Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz
Durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll das geltende Gesetz abgelöst werden. Die Umsetzung eines neuen, verbesserten EEG ist eine der 14 Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP), das die Bundesregierung am 24. August 2007 in Meseberg beschlossen hat. Sie soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 25-30 Prozent zu erhöhen. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Um die genannten langfristigen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, ist es wichtig, dass sie mittel- bis langfristig wettbewerbsfähig werden. Denn nur, wenn sich erneuerbare Energien ohne finanzielle Förderung auf dem Markt behaupten, können sie auf Dauer eine tragende Rolle im Energiemarkt spielen. Zu den Neuregelungen des EEG gehören u. a. eine attraktivere Gestaltung des Repowering (Ersetzen alter Elektrizitätskraftwerke, insbesondere Windenergieanlagen, durch neue, effizientere Anlagen) und die Verbesserung der Bedingungen für die Offshore-Windkraft (Nutzung der Windenergie im Meer). Darüber hinaus werden Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen festgelegt. Für Strom aus Biomasse wird der Bonus für die Kraft-Wärme Kopplung beispielsweise von 2 auf 3 Cent erhöht.
Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung nutzen
Auch der Entwurf eines Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist Teil des IEKP. Obwohl im Wärmesektor große Potenziale liegen, fehlt hier bisland ein Instrument, das ähnlich erfolgreich wie das EEG im Stromsektor ist und den dynamischen Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich der Wärmeerzeugung bewirkt. Das EEWärmeG soll fossile Brennstoffe einsparen und den Ausstoß schädlicher Treibhausgase erheblich verringern. Der Gesetzentwurf sieht Maßnahmen wie den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung der Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien und die gleichzeitige Berücksichtigung ökologischer Ziele vor. Beispielsweise sollen Eigentümer neuer Gebäude, die nach dem 31.12.2008 fertig gestellt werden, verpflichtet werden, einen bestimmten Wärmeanteil aus erneuerbaren Energien einzusetzen.
Das EEWärmeG leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in Deutschland. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Hierzu wird das Förderprogramm im Gebäudebestand von 130 Millionen 2005 auf bis zu 350 Millionen Euro im Jahr 2008 und bis zu 500 Millionen Euro ab dem Jahr 2009 aufgestockt.
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Damit die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erreicht werden können, soll der weitere Ausbau der Biokraftstoffe ab dem Jahr 2015 stärker als bisher auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden. Das bedeutet, dass in Zukunft bei der Biokraftstoffquote stärker berücksichtigt werden soll, welche Treibhausgasemissionen bei Herstellung und Verwendung entstehen. Dafür ist eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes notwendig. Weitere Details sollen durch eine Verordnung geregelt werden. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor umgesetzt. Die Novelle des Biokraftstoffquotengesetzes soll dazu führen, dass der Anteil der Biokraftstoffe durch deren Ausbau bis 2020 auf etwa 20 Volumenprozent steigen wird.
Bericht zur Förderung Erneuerbarer-Energie-Technologien
Mit dem "Bericht der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) über die Bestandsaufnahme und den Handlungsbedarf bei der Förderung des Exportes Erneuerbarer-Energien-Technologien 2003/2004" kam die Bundesregierung der Aufforderung des Deutschen Bundestages nach, einen Bericht über Entwicklung, Erfolge, und den weiteren Handlungsbedarf der 2002 eingesetzten "Exportinitiative Erneuerbare Energien" (EEE) vorzulegen.
Der Deutsche Bundestag stellt in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund dieses Berichtes fest, dass der Export von Erneuerbaren-Energie-Technologien sehr gut da steht. Die Technologien sind weltweit ein Wachstumsfeld und die Herkunftsbezeichnung "Made in Germany" hat innerhalb des Zukunftstechnologiesektors der Erneuerbaren Energien einen sehr guten Ruf. Einen gewichtigen Anteil an diesem Erfolg hat die EEE als ein Förderinstrument, dessen Angebote immer umfangreicher und vielfältiger geworden sind. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung u. a. zu folgenden Maßnahmen auf:
- Die EEE muss als effektives Förderinstrument weiterentwickelt und die unterschiedlichen Instrumente der "klassischen" Außenwirtschaftsförderung für eine verstärkte Unterstützung des Exports Erneuerbarer Energien nutzbar gemachen werden.
- Die Haushaltsmittel für die Exportoffensive müssen in der mittelfristigen Finanzplanung auf einem angemessenen Niveau gehalten werden, um den bestehenden Aufgaben und auch mehrjährigen Programmbestandteilen gerecht zu werden.