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Sitzungswoche vom 10.03.-14.03.2008 

Der 16. Deutsche Bundestag 

Topthema

Pflegereform kann beginnen!

Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) (Drs. 16/7439, 16/7486, 16/8522, 16/8525) beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Pflegeversicherung hat sich bewährt

Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 hat sich die Pflegeversicherung bewährt. Mittlerweile erhalten über zwei Millionen Pflegebedürftige jeden Monat Versicherungsleistungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert erfolgreich das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit solidarisch ab. Sie hat in den letzten 12 Jahren viele pflegebedürftige Menschen vor der Abhängigkeit von Sozialhilfe bewahrt.

Den Herausforderungen begegnen

Die demographische Entwicklung in Deutschland macht es notwendig, die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfähig zu machen, denn der Anteil der älteren und hochbetagten Menschen an der deutschen Bevölkerung wächst stetig. Es wird davon ausgegangen, dass 2030 etwa drei Millionen Menschen pflegebedürftig sein werden. Außerdem wird der Hilfebedarf der Pflegebedürftigen immer komplexer. Neben körperlichen Einschränkungen treten immer mehr geistige und psychische Defekte bis hin zu schweren Demenzerkrankungen auf.

Unsere Ziele

Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, durch die Pflegereform die Lebenssituation der pflegebedürftigen Menschen, der pflegenden Angehörigen und der Pflegekräfte zu verbessern. Richtschnur bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist für uns der Wunsch der meisten Menschen, so lange wie es geht, in der gewohnten Umgebung und selbstbestimmt zu leben, gepflegt und betreut zu werden. Deshalb heißt unser Grundsatz: ambulant vor stationär.

Mit dem Gesetz soll aktivierende Pflege und Rehabilitation besser gefördert werden. Die Maßnahmen für eine integrierte wohnortnahe Versorgung und Betreuung, die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Pflegeberatern (Fallmanagement), die Möglichkeit, Leistungen gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen auch in neuen Wohnformen abzurufen (poolen), helfen den Menschen, solange wie möglich in ihrer angestammten und gewünschten Umgebung zu bleiben. Es folgen die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes:

Schrittweise Erhöhung der Leistungsbeträge

Die ambulanten Sachleistungsbeträge sollen bis 2012 schrittweise in den drei Pflegestufen in der ambulanten Pflege angehoben werden. Und das ohne Kürzungen im stationären Bereich. Dort sollen die Sachleistungen in der Pflegestufe III und bei Härtefällen ebenfalls erhöht werden.

Pflegestufe Ambulante Sachleistung bisher in Euro 2008 2010 2012

Stufe I

384

420

440

450

Stufe II

921

980

1040

1100

Stufe III

1432

1470

1510

1550

 

Außerdem soll das Pflegegeld für pflegende Angehörige wie folgt angehoben werden: 

Pflegestufe Pflegegeld bisher in Euro 2008 2010 2012

Stufe I

205

215

225

235

Stufe II

410

420

430

440

Stufe III

665

675

685

700

 

Seit 1995 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung nicht verändert und unterliegen dadurch einem schleichenden Werteverfall. Deshalb sollen sie künftig in einem dreijährigen Rhythmus überprüft werden. Erstmalig soll dies im Jahr 2015 erfolgen. Der Orientierungswert für die Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung soll die kumulierte Preisentwicklung in den letzten abgeschlossenen drei Kalenderjahren sein. Ergibt die Überprüfung eine Notwendigkeit der Anpassung, so erlässt die Bundesregierung eine Rechtsverordnung. Dabei soll der Anstieg nicht höher sein als die Bruttolohnentwicklung. Außerdem soll der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege ausgebaut werden. Neben dem Anspruch auf Tages- und Nachtpflege soll auch ein 50 prozentiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld für die weiterhin zu Hause notwendige Pflege bestehen. Ebenso soll umgekehrt neben dem vollen Anspruch auf Geld- und Sachleistung ein hälftiger Anspruch auf Tages- und Nachtpflege eingeführt werden. Auch die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege werden schrittweise angehoben.

Pflege vor Ort koordinieren

Der SPD-Bundestagsfraktion liegt es am Herzen, die kommunale Infrastruktur auf eine älter werdende Gesellschaft auszurichten. Deshalb sollen künftig wohnortnahe Pflegestützpunkte sicherstellen, dass die Angebote für Pflegebedürftige direkt vor Ort besser aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden. Es ist uns während der Fraktionsklausur in Bonn gelungen, diese wichtige Infrastrukturverbesserung gegen den Willen der Union durchzusetzen. Diese wichtigen Anlaufstellen für Pflegebedürftige und deren Angehörige, in denen ein sog. Fallmanagement durch qualifizierte Pflegeberater sowie umfassende und unabhängige, vernetzte Beratung angeboten wird, müssen von den Pflege- und Krankenkassen auf Antrag der Bundesländer eingerichtet werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte für den Aufbau der Stützpunkte ursprünglich 80 Millionen Euro vorgesehen. Die Union war dazu nicht bereit, aber den Ländern stehen nun immerhin 60 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können mindestens 1.200 Beratungsbüros neu entstehen. Bei der Einrichtung der Pflegestützpunkte werden vorhandene Strukturen genutzt und bestehender Sachverstand wird gefragt sein. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich sicher, dass die Länder zahlreich die Einrichtung von Pflegestützpunkten beantragen werden, da das Konzept der Pflegestützpunkte konkurrenzlos gut ist und sich durchsetzen wird.

Eigener Leistungsanspruch für Demenzkranke

Besonders erfreulich ist, dass die immer wieder geforderte neue Leistung für demenziell erkrankte Menschen nun Wirklichkeit werden kann. Einen zusätzlichen Leistungsbetrag sollen erstmals Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenz-, Alzheimerkranke oder geistig Behinderte erhalten. Weniger pflegebedürftig Menschen erhalten 100 Euro, pflegebedürftigere Menschen erhalten 200 Euro pro Monat. Dieser Betrag soll zusätzlich zu den Pflegeleistungen gezahlt werden und auch von Menschen, die keine Pflege sondern Betreuung benötigen, in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus wurde auch auf Vorschlag der SPD vereinbart, in Heimen zusätzliche Betreuungsassistenten zu finanzieren. Diese sollen altersverwirrten Menschen helfen, ihren Tagesablauf zu bewältigen.

Bessere Qualität und Transparenz in der Pflege

Ein wichtiges Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion ist die Verbesserung der Pflegequalität und die Erhöhung der Transparenz im Pflegebereich. Hierzu ist unter anderem die Entwicklung von Qualitätsstandards für die stationäre und ambulante Pflege vorgesehen. Weiterhin wird der Ausbau der Qualitätsprüfungen ab 2011 jährlich durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen stattfinden. Die Kontrollen sollen überwiegend ohne Ankündigung durchgeführt werden. Die Prüfergebnisse werden in verständlicher und leicht zugänglicher Form veröffentlicht, z. B. durch einen Aushang im Pflegeheim.

Pflegezeit für Angehörige

Pflegende Angehörige sollen im Rahmen der sogenannten Pflegezeit in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten bis zu sechs Monate unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden können. Sie sollen in dieser Zeit über die Pflegekassen sozialversichert werden. Leider ist die Fraktion der CDU/CSU nicht bereit gewesen, den Vorschlag umzusetzen, für die kurzzeitige Freistellung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen von bis zu 10 Tagen eine Lohnersatzleistung über die Pflegekassen vorzusehen. Dies ist nicht nachvollziehbar: Denn ähnliche Regelungen gibt es bereits. Eltern, deren Kinder erkrankt sind, können z. B. bis zu 20 Tage Kinderpflege-Krankengeld beziehen. Auch Kinder, deren Eltern pflegebedürftig werden, sollten sich nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion ohne wirtschaftliche Nachteile um ihre Eltern kümmern können.

Gute Pflege kostet gutes Geld

Es liegt auf der Hand, dass Verbesserungen in der Pflege nicht umsonst zu haben sind. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird zum ersten Mal seit 1995 um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit Kindern und auf 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht. Die Mehreinnahmen im Jahr 2008 werden rund 1,3 Milliarden Euro betragen, da der Beitragssatz zum 1. Juni angehoben wird. In den Folgejahren werden sich die Mehreinnahmen auf 2,5 Milliarden Euro belaufen. Aus heutiger Sicht reicht die Beitragssatzerhöhung aus, um die Leistungen der Pflegeversicherung bis 2014/2015 sicherzustellen. Einen Anstieg der Lohnnebenkosten wird es nicht geben, da die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden.

Union hat blockiert und fällt hinter Koalitionsvereinbarung zurück

Die Pflegereform wird ein Erfolg werden. Dennoch bleiben für die SPD-Bundestagsfraktion für die Zeit nach 2009 zwei wichtige Punkte auf der Tagesordnung:

  1. die bezahlte kurzzeitige Freistellung zur Organisation der Pflege und
  2. die solidarische Finanzierung der Pflege.

Der Solidarausgleich darf nicht auf die gesetzliche Pflegeversicherung beschränkt bleiben. Deshalb halten wir an der im Koalitionsvertrag verabredeten Ausgleichszahlung der privaten Pflegeversicherung an die gesetzliche Pflegeversicherung fest. Darüber hinaus bleibt für uns als langfristiges Ziel eine von allen finanzierte Bürgerversicherung Pflege bestehen.